Mich wundert, dass in Dänemark diese Form der Verbindung, die als Eheschließung deklariert wird, eine staatliche Erlaubnis bedarf. Ich denke, dass, wenn es so ist, dass in Dänemark der Staat bestimmt, wie sich die Kirchen gestalten dürfen, dass ganz andere Fragen, als die Frage der Homosexualität geklärt bedürfen. In Deutschland wäre eine derartige Reglung nicht nötig. Die Kirche kann selber entscheiden.
Na, der katholische Priester, der ein homosexuelles Paar traut, ist aber nicht mehr lange im Amt des Priesters.
Gilt diese Regelung auch für Freikirchen?

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