in D und der CH? mich interessiert aus verschiedenen gruenden der ablauf einer inlandsadoption. ist das beispielsweise in d auf bundesebene geregelt oder laender= bzw. vielleicht sogar kommunensache?
ich kenne mich da leider gar nicht aus und weiss nur von einem fall in der familie, der sehr unguenstig fuer alle beteiligten abgelaufen ist.
da die zunaechst ja pflegeeltern voellig ueberraschend in der tat von heute auf morgen ein baby bekamen. dass das manchmal nicht anders geht, kann ich gerade noch nachvollziehen. dass aber dann niemand, weder das krankenhaus, in dem die leibliche mutter entbunden hatte, noch die begleitende professionelle mitarbeiterin des jugendamtes kleinder geschweige denn eine hebamme organisiert hat, sodass die frischgebackenen eltern vor einem langen feiertagswochenende ohne grundausstatttung mit einem strampler und baby in der hand entlassen wurden, ist fuer mich NICHT nachvollziehbar.
ich halte auch die klausel, dass die leibliche mutter 8 wochen zeit hat, ihr kind "zurueckzunehmen", fuer eine gut ueberlegte. allerdings WIESO wird das kind dann in sofort in die pflegefamilie gegeben, wieso darf und entwickelt sich dann schon eine bindung, sodass wenn das kind nach einer woche diese neue familie wieder verlassen muss, ein 2.es mal abschied genommen werden muss?
aus f kenne ich das so, auch hier weiss ich nicht, ob das ein einzelfall oder die regel ist, dass die kinder auf einer kinderstation versorgt werden bis die zeit der eventuellen "rueckgabe" vorbei ist.
marie

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