Beschneidung: Welche Gesetze gelten?
Ganz so schnell wird es nun offenbar doch kein Gesetz geben, das religiöse Beschneidungen bei Minderjährigen ausdrücklich erlaubt. Denn die Stimmen von Abgeordneten, die den Ritus für strafwürdig halten, werden immer lauter.
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(Quelle:zeit.de)
Kommentare zu diesem Eintrag: (11 insgesamt)
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Re: Beschneidung: Welche Gesetze gelten?
Es wäre doch wirklich schade, wenn dieses Thema an dem die Medien so schön leichtes Geld verdienen konnten, so schnell untergehen würde.
Das hätte der Autor doch gerne. Als in Deutschland vom Ländle Baden Württemberg ausgehen im Zusammenhang mit dieser Frau Ludin die Kopftuchdebatte losging, Standen sich die Politiker erheblich durchwachsener und polarisierter gegenüber. Da das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit und nicht die Pflicht eines Kopftuchverbotes für Beamte und Mitarbeiter die den Staat vertreten eingeräumt hat, haben die Bundesländer da, wo sie sich entscheiden können. Das ist bei der Beschneidung nicht der Fall. Hier kann es nur eine Reglung geben und die Politiker können nur sehr bedingt mit einem Gesetz die Frage klären. Die Frage ist, ist nach unserer Verfassung eine Beschneidung zulässig, oder nicht. Ist sie zulässig, dann kann man mit dem Gesetz nur den Weg der Beschneidung regulieren. Ist sie nicht zulässig, dann brauchen wir kein neues Gesetz, denn dann sie die Straftaten, die sich aus der Beschneidung ergeben, bereits geregelt. .
Das haben Luftnummern so an sich, dass es keine konkreten Beispiele gibt, an denen man sich orientieren kann. D-) Beschneidung ist in Deutschland traditionell kein großes Thema. Es gab zurückblickend nur wenige Beschneidungen. Nur durch die Zuwanderung von Muslimen hat sich das geändert. Global gesehen ist es aber ein Trugschluss, wenn man meint, dass diese Frage sich auf eine religiöse Frage reduziert. Denn die Beschneidung wird nicht nur aus religiösen Gründen praktiziert, sondern auch aus hygienischen Gründen und zur gesundheitlichen Prophylaxe. Bei uns in Deutschland ist diese Hintergrund selten, aber Deutschland ist nicht der Nabel der Welt.
Das ist auch kein Wunder, denn es ist, wenn es medizinisch sauber gemacht wird, ein kleiner Eingriff, dessen körperliche Folgen geringfügig sind und die Frage, ob die körperlichen Folgen einen positiven, oder negativen Aspekt haben, m.E. eher positiv einzustufen ist. Deswegen wird von der UNO auch die Beschneidung empfohlen.
Da haben wir es, Von den zuständigen Stellen, wir die Frage des Menschenrechts genauso gesehen, wie ich es sehe. Das eine Beschneidung unter unhygienischen und fachlich inkompetenten Leuten praktiziert werden soll, stellt ja auch keine zur Diskussion. Das ist in Deutschland auch, mit, oder ohne dem Urteilaus Köln, unzulässig.
Es ist nicht nur erlaubt, sondern es ist z.B. im Pakt für bürgerliche Rechte den Eltern garantiert, dass sie darüber selber entscheiden können.
Die Frage stellt sich nicht, weil sie es erlaubt ist und es keinen Grund dafür gibt, es zu verbieten. Im Gegenteil, würden sie es verbieten, würden sie Gefahr laufen, dass sie Entschädigungen wegen dem Verbot zahlen müssen.
In Deutschland darf auch kein Delitant am Pipimann eines Babys herumschnipseln. Da wird einem als außergewöhnliche Regel etwas betont, was in Deutschland in ähnlicher Weise längst gilt.
Der Hintergrund der Beschneidung kann einen religiösen Hintergrund haben, muss aber keinen religiösen Hintergrund haben. Das man schon fast zwanghaft versucht, diese Frage auf eine religiöse Handlung zu reduzieren, spricht für sich. Es stellt sich die Frage, ob es nicht tatsächlich um die andere Religion, die man zurückdrängen möchte, geht und nicht um die Frage der Beschneidung überhaupt.
Vergleich mit der Impfdebatte
Ich denke bei der ganzen Sache an die berühmte Impfedebatte. Etliche Eltern lassen ihre Kinder nicht impfen, weil sie davon überzeugt sind, dass das den Kindern schaden würde.
Wann wird es dazu kommen, dass Eltern wegen Körperverletzung angezeigt werden, weil sie ihre Kinder impfen lassen?
Oder umgekehrt: Warum belangt man solche "Nichtimpfer-Eltern" nicht strafrechtlich, wenn ihre Kinder mangels Impfschutz Krankheiten bekommen?
Es ist wieder mal bezeichnend, dass es diese Debatte nur dann gibt, wenn etwas aus religiösen Gründen gemacht wird. Wenn ideologische Motive dahinter stecken, darf man sich gegenüber den Kindern sehr viel mehr herausnehmen.
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