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Ärzte für das Leben fordern Ablehnung der Widerspruchslösung

Eine Gesetzesvorlage für die Widerspruchslösung bei Organen wird derzeit im Bundestag diskutiert. Diesen Entwurf sieht der Verein „Ärzte für das Leben“ kritisch – und begründet seine Meinung in einem Brief.

Die niedrige Zahl der gespendeten Organe kann nicht zwingend durch eine Widerspruchslösung erhöht werden. Das Problem liegt vielmehr in dem verlorenen Vertrauen gegenüber der Organtransplantation. Diese Meinung vertritt der Verein „Ärzte für das Leben“. Deswegen spricht er sich in einem Brief gegen den Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden aus.

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„In den letzten Jahren wurden wiederholt Unregelmäßigkeiten bei der Organzuteilung aus verschiedenen Zentren gemeldet. Auch wurde grundsätzliche Bedenken bezüglich der Hirntodkonzepts nicht ernst genommen und diskutiert, sondern schlichtweg geleugnet“, heißt es in dem Brief. Die Zahlen anderer Länder zeigten, dass die Zahl der Organentnahmen nach Einführung der Widerspruchslösung nicht zwingend steigen würden. Als sinniger sieht der Verein es, die Strukturen zu verbessern und Vertrauen zurückzugewinnen.

Körperliche Unversehrtheit wahren

Auch ethische Grundsätze führen die Ärzte in ihrem Brief an. Jeder Mensch habe das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das gelte auch bis zum Tod. Ob der Hirntod bereits den Tod darstellt, bezweifeln die Autoren des Briefs. Ein alternativer Gesetzentwurf, der einige der skizzierten Probleme berücksichtige, liege ebenfalls zur Abstimmung vor. Aus diesem Grund empfiehlt der Verein den Politikern, dem Gesetzesvorschlag nicht zuzustimmen.

Aktuell werden Organe nach dem Hirntod eines Menschen nur dann entnommen, wenn dieser zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Bei der Widerspruchslösung müssten Bürger der Organentnahme bewusst widersprechen. Ansonsten gelten sie als Spender. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird derzeit im Bundestag diskutiert.

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