„Angst vor Machtverlust“: Neues Gesetz in China schränkt Religionsfreiheit ein

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Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wirft der Volksrepublik China vor, mit einem neuen Religionsgesetz die Glaubensfreiheit von Christen, Buddhisten und Muslimen massiv weiter einzuschränken. Es wird am 7. Oktober 2016 offiziell in Kraft treten.

Deutlicher als mit diesem Gesetz, das bis ins kleinste Detail Eingriffe auch lokaler Behörden in Glaubensfragen regelt, können die Funktionäre der Kommunistischen Partei ihre Angst vor einem Verlust ihrer absoluten Macht nicht ausdrücken“, erklärte der GfbV-China-Experte Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen.

Verschärfte Kontrollen für christliche Kirchen

Für christliche Kirchen wird der Bewegungsspielraum immer geringer“, sagte Delius. So werde die Kontrolle von im Ausland produzierten religiösen Materialien verschärft, kirchliche Medien und Webseiten sowie Schulen noch intensiver kontrolliert. Kirchliche Wohltätigkeitsorganisationen unterliegen Delius zufolge fortan einer verschärften Kontrolle. Denn der chinesische Staat versuche systematisch, alle Geldflüsse aus dem In- und Ausland zu überprüfen und ihre Genehmigung zu erschweren.

Einmischung in das Steuerrecht

Zudem umfasse das neue Gesetz laut GfbV auch einige Bestimmungen im Steuerrecht. Sie würden es den Behörden ermöglichen, Kirchenvertreter wegen angeblichen „Betrugs“ oder anderer Steuerdelikte willkürlich vor Gericht zu bringen. „Dies ist bereits seit mehreren Jahren gängige Praxis bei der Knebelung und Ausschaltung von Bürgerrechtsgruppen und anderen Nichtregierungsorganisationen.
„Jetzt können auch die im Untergrund wirkenden Hauskirchen und die verbotene inoffizielle Katholische Kirche so kriminalisiert und zerschlagen werden“, so Delius. „Die vom Vatikan angestrebte Annäherung an die chinesische Regierung wird dann allerdings auch erschwert und bekommt einen immer höheren Preis.“

„Indirekte Förderung eines militanten Islamismus“

Besonders weitreichende Folgen könne das neue Gesetz für tibetische und mongolische Buddhisten sowie für muslimische Uiguren haben. Die Einschränkung der Religionsfreiheit werde unter dem Vorwand betrieben, eine Radikalisierung von Gläubigen zu verhindern. Die GfbV geht dagegen von der indirekten Förderung eines militanten Islamismus aus.