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Asylmissbrauch: Scheinübertritte vom Islam zum Christentum

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat an dem mutmaßlichen massenweisen Asylbetrug eine „gewaltige Mitschuld“, weil es nicht mit den Kirchen zusammenarbeitet. Davon ist der Berliner Pfarrer Gottfried Martens überzeugt.

Der Geistliche der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hat in seiner 1.500 Mitglieder zählenden Dreieinigkeits-Gemeinde in Berlin-Steglitz über 1.000 Flüchtlinge getauft, vor allem Iraner und Afghanen. Anlass seiner Stellungnahme ist das Vorgehen der Bundespolizei gegen einen Schleuserring wegen hundertfachen Asylmissbrauchs. Er soll Asylsuchenden vor allem aus dem Iran geholfen haben, sich mit erfundenen Fluchtgeschichten und Scheinübertritten vom Islam zum Christentum die Anerkennung als Asylbewerber zu erschleichen. Hauptbeschuldigte sind ein 54-jähriger Deutscher mit iranischen Wurzeln und ein 37-jähriger Iraner aus dem Raum Hannover. Ihnen wird „gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie die gewerbsmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung“ vorgeworfen. Der 54-Jährige soll die Asylsuchenden laut einer Pressemitteilung der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft Hannover intensiv geschult haben, sich gegenüber dem BAMF entgegen ihres tatsächlichen Glaubens als Christen auszugeben, denen bei einer Abschiebung in den islamischen Heimatstaat Verfolgung drohen würde. Zu diesem Zweck ließen sie sich laut der Bundespolizei den Besuch deutscher Gottesdienste bestätigen und lernten biblische Gleichnisse auswendig. Nach Informationen der Tageszeitung DIE WELT haben sich mindestens 700 Asylsuchende mithilfe der Beschuldigen einen Aufenthaltstitel erschlichen. Die Schleuser sollen auch versucht haben, Pastoren einzubinden. Über Geld sollen sie nicht gesprochen haben, sondern an deren Nächstenliebe appelliert haben. Laut der Tageszeitung gehen die Sicherheitsbehörden davon aus, dass die meisten Geistlichen ablehnten.

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Das Bundesamt sollte mit den Kirchen kooperieren

Martens sagte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea: „Wenn das BAMF tatsächlich in nennenswertem Umfang auf Asylbewerber hereingefallen ist, die von Schleuserorganisationen auf ihre Anhörungen vorbereitet worden sind, dann zeigt das einmal mehr, wie ungeeignet die Verfahren des BAMF zur Bestimmung der Ernsthaftigkeit von Konversionen sind.“ Hätte das Amt, so Martens, mit den Kirchen kooperiert, wäre das nicht geschehen. Er stelle nur pfarramtliche Bescheinigungen aus, wenn er die betreffenden Personen über eine längere Zeit seelsorgerlich begleitet, ihre Glaubenspraxis in der Gemeinde wahrgenommen und sich in Gesprächen von der Ernsthaftigkeit ihrer Konversion persönlich überzeugt habe. In seinen Taufprüfungen, zu denen er nur die zulasse, die sich vorher aktiv am Gemeindeleben beteiligt haben, fielen im Schnitt noch einmal bis zu 25 Prozent durch, „wobei ich nicht davon ausgehe, dass die Mehrzahl der Abgelehnten tatsächlich nur aus asyltaktischen Gründen konvertieren wollte. Aber sie konnten mich trotzdem nicht von der Ernsthaftigkeit ihrer Konversion überzeugen.“ Er habe es aber schon erlebt, dass Leute, die er nicht zur Taufe zugelassen habe, beim BAMF als „ernsthafte Christen“ anerkannt wurden, die Asylanträge von Kommunionhelfern, Leitern von Bibelkreisen und anderen engagierten Christen aus seiner Gemeinde hingegen nicht. Verhindern ließe sich, so Martens, der Missbrauch der Konversion zu asyltaktischen Zwecken nur durch eine Kooperation des Bundesamtes mit den Kirchen. In den letzten Wochen gab es immer wieder Kritik an „Glaubensprüfungen“ durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, nachdem Asylanträge getaufter Christen abgelehnt worden waren.

Bundesamt weist die Kritik zurück

Die Pressesprecherin des Amtes, Andrea Brinkmann, wies die Kritik von Martens auf idea-Anfrage zurück: „Das Bundesamt befindet sich regelmäßig in Gesprächen mit den Kirchen.“ Man prüfe derzeit gemeinsam mit der Bundespolizei das Ausmaß der missbräuchlichen Asylantragstellungen. Details könne man aufgrund der noch andauernden Ermittlungen nicht nennen. Generell gelte, dass die Konversion eines Asylbewerbers im Verfahren berücksichtigt werde, „wenn sie glaubhaft vorgetragen wird. Sie führt grundsätzlich zur Schutzgewährung, wenn dem Asylbewerber wegen seines Glaubensübertritts im Heimatland Verfolgung droht.“

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Bei der persönlichen Anhörung prüfe der „Entscheider“ (Asylsachbearbeiter) die näheren Umstände des Glaubenswechsels. Asylbewerber seien daneben immer gehalten, Nachweise vorzulegen, etwa eine Taufbescheinigung. Sie sage aber nichts darüber aus, wie der Antragsteller seinen neuen Glauben bei der Rückkehr in sein Heimatland voraussichtlich leben werde und welche Gefahren sich hieraus ergäben. Die Klärung dieser Frage sei Bestandteil der persönlichen Anhörung. Es sei die Aufgabe des Entscheiders zu beurteilen, ob der Glaubenswechsel des Antragstellers aus asyltaktischen Gründen oder aus echter Überzeugung geschehen ist. Brinkmann: „Das Bundesamt zweifelt aber den durch Taufbescheinigung nachgewiesenen Glaubenswechsel an sich nicht an. Es wird generell unterstellt, dass eine sorgfältige Taufbegleitung von Seiten der christlichen Gemeinden erfolgt ist.“

Quelleidea

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