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Bankensektor: Kritik am automatisierten Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Gegen die geplante Neuregelung des Abzugsverfahrens für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge gibt es Widerstände aus dem Bankensektor.

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 Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz würde die informationelle Selbstbestimmung der Bürger erheblich beeinträchtigen, kritisierte die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken am Dienstag in München. Denn die Banken wären gezwungen, die Kirchensteuerpflicht ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen.

 Seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 können Kirchensteuerpflichtige wählen, ob die Kirchensteuer auf Kapitalerträge durch die Kreditinstitute einbehalten oder alternativ im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgesetzt und abgeführt wird. Diese Wahlmöglichkeit entfällt mit der Neuregelung und wird durch ein automatisiertes Abzugsverfahren ersetzt. Damit werde in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle das Kirchensteueraufkommen «zeitnah erfasst und gesichert», heißt es in dem Gesetzentwurf.

 Die Kreditinstitute müssen künftig beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, ob ein Steuerpflichtiger tatsächlich auch kirchensteuerpflichtig ist. Das Bundeszentralamt teilt der Bank oder Versicherung die Kirchensteuerpflicht mit Angabe des für die jeweilige Religionsgemeinschaft geltenden Kirchensteuersatzes mit. Ist dies der Fall, wird die Kirchensteuer automatisch von den Kapitaleinkünften wie Zinsen und Dividenden einbehalten.

 «Es ist nicht akzeptabel, dass Banken in Zukunft mit der Kirchensteuerpflicht Daten erheben müssen, die der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, seinem Kreditinstitut nicht mitteilen möchte», argumentierte Stephan Gölzl, Präsident des Genossenschaftsverbandes Bayern. Er verwies auch auf hohe Kosten, die den Banken für die jährliche Überprüfung der Kirchensteuerpflicht der Kunden entstehen.

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 Das neue Abzugsverfahren soll wegen des zeitlichen Vorlaufs für die Automatisierung erstmals für Kapitalerträge gelten, die im Oktober 2013 anfallen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ein anderes Verfahren zum Kirchensteuereinzug vorgeschlagen, das die Länder für einfacher und handhabbarer halten.

 Der Entwurf ist Thema einer öffentlichen Anhörung im Bundestagsfinanzausschuss am 21. September. Aus einem Bericht der Bundesregierung vom vergangenen September ergibt sich, dass in den ersten fünf Monaten 2010 das Aufkommen aus der Kirchensteuer auf Kapitalerträge 43,3 Millionen Euro betrug. Davon erhielt die römisch-katholische Kirche 22,32 Millionen, die evangelische Kirche 20,86 Millionen Euro. Im Jahr 2009 lag das Aufkommen für beide Kirchen bei rund 113 Millionen Euro.

(Quelle: epd)

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