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Bayerische Landeskirche schafft umstrittenes „Besonderes Kirchgeld“ ab

Die Landessynode der Bayerischen Kirche (ELKB) hat die Erhebung des Besonderen Kirchgelds abgeschafft. Dies wurde bislang erhoben, wenn beide Eheleute steuerlich gemeinsam veranlagt werden, der Ehepartner, der Mitglied der Kirche ist, aber über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt und der andere Ehepartner keiner Religionsgemeinschaft angehört, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Diese Form der Kirchensteuer stieß seit ihrer Einführung in der ELKB im Jahr 2004 auf Akzeptanzprobleme – auch, weil sie von den römisch-katholischen Diözesen in Bayern nicht erhoben wird.

QuelleELKB

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