Bayern wird nicht gegen die „Ehe für alle“ klagen. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht habe nach Einschätzung zweier Gutachter keine Aussicht auf Erfolg. Daher habe sich die bayerische Staatsregierung mehrheitlich gegen diesen Schritt entschieden, heißt es im aktuellen Kabinettsbericht.
Das Bundesland hatte zunächst angekündigt, das im vergangen Jahr vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Dennoch halte die Staatsregierung politisch am Leitbild der traditionellen Ehe als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau fest, heißt es im Kabinettsbericht.