Beim Kirchenasyl missachten viele Gemeinden die Regeln (welt.de)

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Ein Dossier einreichen und einen kirchlichen Ansprechpartner nennen – das sind die Verpflichtungen, die eine Gemeinde gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfüllen muss, wenn sie Kirchenasyl gewährt. Darauf hatten sich beide Seiten 2015 geeinigt. Wie Recherchen der Tageszeitung „Die Welt“ ergaben, haben sich 2017 nur in etwa die Hälfte der Kirchengemeinden an diese Vereinbarung gehalten. Die Konsequenz: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat einen Erlass verordnet, demnach betroffene Gemeinden seit August ein Kirchenasyl 18 Monate gewähren müssen. Für WELT-Redakteur Matthias Kamann eine kaum zu schaffende Aufgabe. Betroffen sind fast durchweg die sogenannten „Dublin-Fälle“.

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