Rund 540 Millionen Euro überweist der deutsche Staat der evangelischen und katholischen Kirche jährlich. Die Rede ist nicht von Kirchensteuern, deren Einzug sich der Staat bezahlen lässt, sondern von den sogenannten „Staatsleistungen“. Dabei handelt es sich um Entschädigungszahlungen für die Enteignung kirchlichen Eigentums vor knapp 200 Jahren.
Pikant: Alle Steuerzahler, auch Nichtkirchenmitglieder, finanzieren diese Abgabe. Und: Schon in der Weimarer Verfassung von 1919 erhielt der Gesetzgeber den Auftrag, diese Staatsleitungen „abzulösen“. Geschehen ist bis heute: nichts. Die Meinungen, wie diese Ablösung geschehen sollte, gehen weit auseinander. Ein Überblick.
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