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Bischofskonferenz: Katholische Kirche für Anschlussleistung an Betreuungsgeld

Die Herbstvollversammlung der katholischen Bischofskonferenz endete gestern. Die Bischöfe äußerten sich zum Betreuungsgeld und dem Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen.

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Die katholischen Bischöfe befürworten eine Ausweitung des geplanten Betreuungsgeldes. Entgegen dem Gesetzesentwurf unterstützen die Bischöfe die Forderung katholischer Verbände, eine Anschlussleistung in Höhe von 300 Euro allen Eltern zur Verfügung zu stellen, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Freitag in Fulda mitteilte. Diese Zahlung solle unabhängig davon sein, ob die Eltern öffentlich geförderte Betreuung nutzen.

 Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, sagte, beim Betreuungsgeld müsse der Staat eine echte Wahlmöglichkeit der Eltern fördern. Das Betreuungsgeld sollen nach den bisherigen Plänen Eltern bekommen, die ihre Kleinkinder nicht in eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung geben, sondern sie anderweitig betreuen lassen oder mit ihnen zu Hause bleiben. Am Montag hatte das FDP-Präsidium einen Unions-Kompromiss abgelehnt. Das Thema wurde daraufhin von der Tagesordnung des Bundestags-Familienausschusses abgesetzt.

 Die katholische Kirche überdenkt zudem ihren Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. "Wir wollen versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden", sagte Zollitsch. Die Bischofskonferenz will hierzu eine Handreichung ausarbeiten. Der Freiburger Erzbischof kündigte an, das Gespräch mit Rom zu suchen. Das Thema werde nicht "auf die lange Bank" geschoben, versicherte er. Einen genauen Zeitrahmen gibt es allerdings nicht.

 Bislang erkennt die katholische Kirche neue Ehen von Geschiedenen nicht an. Daher sind wiederverheiratet Geschiedene von der Eucharistie ausgeschlossen. Auch hat die katholische Kirche in der Vergangenheit immer wieder Arbeitsverhältnisse von kirchlichen Mitarbeitern, die in neuen Partnerschaften leben, aufgekündigt.

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 Zollitsch kündigte an, dass neben den seelsorgerlichen Aufgaben auch "Aspekte wie zum Beispiel die Praxis des Eucharistieempfangs" zur Sprache kommen sollen. Zudem soll eine gesonderte Kommission unter Vorsitz von Zollitsch die arbeitsrechtlichen Fragen für wiederverheiratete Geschiedene klären. Nach Angaben der Bischofskonferenz will die Kommission in einem Jahr ein Ergebnis vorliegen.

 Die nächste Vollversammlung der Bischöfe findet im Frühjahr in Trier statt. Dabei soll es insbesondere um eine stärkere Mitwirkung von Frauen in der Kirche gehen.

(Quelle: epd)

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