Die aktuell diskutierte Widerspruchslösung bei der Organspende lehnt die Deutsche Bischofskonferenz ab, wie sie in einem Pressebericht zur Herbst-Vollversammlung in Fulda mitteilte. Die ethische Voraussetzung für die Organspende sei, dass der Spender der Organentnahme informiert, ganz bewusst und ausdrücklich zustimme: „Das gebieten die Selbstbestimmung, das Konzept der Patientenautonomie und die Würde des Menschen, die auch über den Tod hinaus von Bedeutung sind“, heißt es. Trotz allem sprechen sich die Bischöfe ausdrücklich für Organspenden aus. Sie sei für Christen eine Möglichkeit, Nächstenliebe auch über den Tod hinaus auszuüben.
Aktuell muss jeder Organspender der Entnahme ausdrücklich zustimmen. Bei der doppelten Widerspruchslösung gälte jeder Mensch grundsätzlich als Organspender, es sei denn, er oder die Verwandten widersprächen dem ausdrücklich.