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Blasphemievorwurf: Pakistanisches Mädchen kommt vor Jugendgericht

Das in Pakistan wegen Blasphemie angeklagte Mädchen kommt vor ein Jugendgericht. Die Überstellung von Rimsha Masih sei bereits angeordnet worden, berichtete der US-Sender CNN am Dienstag unter Berufung auf den Anwalt der Angeklagten.

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Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch geht davon aus, dass damit ein baldiges Ende des Gerichtsverfahrens bevorsteht. Zuvor hatte die Polizei das christliche Mädchen vollständig entlastet.

 Die 14-jährige wird beschuldigt, Seiten des Koran verbrannt zu haben. Sie war Mitte August festgenommen worden und Anfang September auf Kaution freigelassen worden. Ihr Fall löste weltweit Kritik aus. Das Mädchen aus einer Armensiedlung in Islamabad soll zudem am Down-Syndrom leiden.

 Die Überstellung sei eine Vorstufe für eine Einstellung des Verfahrens, sagte der Pakistan-Direktor von Human Rights Watch, Ali Dayan Hasan. Dies sei sehr ungewöhnlich in der 25-jährigen Geschichte pakistanischer Blasphemiegesetze. Von besonderer Bedeutung sei zudem, dass nun der Mullah der örtlichen Moschee beschuldigt werde. «Niemals zuvor ist ein Ankläger, dessen Aussage falsch war, zur Verantwortung gezogen worden.»

 Nach Angaben der Polizei haben drei Augenzeugen den Geistlichen Khalid Jadun Chishti belastet. Er soll dem Mädchen absichtlich verbrannte Koran-Seiten in die Tasche gesteckt haben. Rimsha, eine ihrer Schwestern und ihre Mutter waren am 16. August in Mehrabad nahe der pakistanischen Hauptstadt Islamabad von einer aufgebrachten Menge angegriffen worden, bevor sie in Polizeigewahrsam genommen wurde. Mehrere Häuser gingen in Flammen auf. Rund 300 Menschen flüchteten aus der Siedlung, die meisten von ihnen Christen.

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 Auf Gotteslästerung steht in Pakistan die Todesstrafe. Das Blasphemie-Gesetz steht international in der Kritik. Todesurteile wegen Gotteslästerung wurden zwar bislang nicht vollstreckt. Mehrere Menschen wurden aber bereits nach Blasphemie-Beschuldigungen ermordet, ebenso Politiker, die für eine Lockerung des Gesetzes eintraten.

(Quelle: epd)

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