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Brandenburg: Keine Diamanten aus Totenasche

Der Brandenburger Landtag hat einen Gesetzentwurf der Landesregierung abgelehnt, der Angehörigen erlaubt hätte, aus der Asche von Verstorbenen Erinnerungsstücke anfertigen zu lassen – zum Beispiel kleine Diamanten.

Gegen die Zulassung der Ascheentnahme für solche Zwecke stimmten 40 Abgeordnete, 31 votierten dafür, sechs enthielten sich. Gegen die Möglichkeit zur Entnahme von Asche bei Feuerbestattungen hatten sich auch die Kirchen ausgesprochen.

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In der Debatte über die mögliche Entnahme von Totenasche zur Anfertigung von Erinnerungsgegenständen wie künstlichen Diamanten betonten verschiedene Abgeordnete, dies verstoße gegen die Menschenwürde. Dadurch werde „aus einem Menschen eine Wertsache gemacht“, kritisierte der CDU-Abgeordnete Sven Petke. Damit drohe eine „Privatisierung des Toten“, kritisierte die SPD-Politikerin Klara Geywitz. In Patchworkfamilien bekomme so die letzte Familie des Toten gewissermaßen ein Recht auf den Leichnam. Der Friedhof als Ort der Trauer für alle sei eine große kulturelle Errungenschaft.

Nach Angaben der Verbraucherinitiative Bestattungskultur „Aeternitas“ sind sich Juristen uneins, inwieweit die Asche Verstorbener als Ganzes unangetastet bleiben muss. Die Rechtslage in Deutschland sei umstritten. In der Praxis sei es jedoch so, dass viele Bestatter und Krematorien den Kunden anbieten, einen kleinen Teil der Asche von Verstorbenen in eine Art Miniurne oder ein Amulett abzufüllen. Dieses kann dann zum Beispiel als Kette oder Armband getragen werden.

Der Landtag stimmte außerdem mit großer Mehrheit dafür, eine Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeburten bereits ab einem Gewicht von 500 Gramm einzuführen. Bisher gibt es eine Bestattungspflicht erst ab einem Gewicht von 1.000 Gramm.

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