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Bundesrat: Strikter gegen Zwangsehen vorgehen

Der Bundesrat hat ein schärferes Vorgehen gegen Zwangsehen gefordert. Zwangsheiraten sollen künftig ein eigener Straftatbestand sein, heißt es in einem am Freitag in Berlin beschlossenen Gesetzentwurf, der auf eine Initiative von Hessen und Baden-Württemberg zurückgeht. Über den Gesetzentwurf muss demnächst der Bundestag beraten.

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 Nach dem Entwurf macht sich strafbar, wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung nötigt zu heiraten. Die Tat kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

 Baden-Württemberg hatte bereits 2005 diesen Vorstoß unternommen, der jedoch bei der damaligen rot-grünen Bundesregierung nicht auf Zustimmung stieß. Mit dem eigenen Straftatbestand soll der Landesregierung zufolge ein deutlicheres Zeichen gegen Zwangsheirat und Heiratsverschleppung gesetzt werden als durch den im Oktober 2004 im Bundestag verschärften Nötigungs-Paragrafen. Danach gilt Zwangsheirat als besonders schwerer Fall der Nötigung.

 2006 legte der Bundesrat dem Bundestag den Gesetzentwurf vor. Er wurde jedoch vor der Bundestagswahl im vergangenen September nicht mehr beraten. 

(Quelle: epd)

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