- Werbung -

Bundestag: Vorstoß der Linksfraktion gegen kirchliches Arbeitsrecht abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin einen Vorstoß der Linksfraktion abgelehnt, das kirchliche Arbeitsrecht einzuschränken. Der Antrag hatte zum Ziel, die rund 1,3 Millionen Beschäftigten bei Kirchen, Diakonie und Caritas anderen Arbeitnehmern gleichzustellen.

- Werbung -

Die Linksfraktion fordert, dass auch in kirchlichen Einrichtungen Tarifverträge abgeschlossen werden können und kirchliche Mitarbeiter ein Streikrecht erhalten.

 Die Koalition von Union und FDP und die SPD stimmten gegen den Antrag, die Grünen enthielten sich der Stimme. Das Grundgesetz sichert den Kirchen zu, dass sie ihr Arbeitsvertragsrecht selbst regeln können. Sie haben dafür paritätisch besetzte Kommissionen, die sich einigen müssen. Streik war bisher ausgeschlossen.

 Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat vor kurzem das Recht der Kirchen auf ein eigenständiges Arbeitsrecht bekräftigt. Allerdings schränkte es das Streikverbot ein. Unter bestimmten Bedingungen ist der Arbeitskampf nun auch in kirchlichen Einrichtungen möglich.

(Quelle: epd)

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

NEWSLETTER

BLICKPUNKT - unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

Zuletzt veröffentlicht