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Dänisches Parlament diskutiert Beschneidungsverbot für Minderjährige

Das dänische Parlament wird im Herbst einen Gesetzesvorschlag diskutieren, der ein Mindestalter von 18 Jahren für „nicht medizinisch notwendige Genitaloperationen“ vorsieht. Dies berichtet die Kopenhagen Post. De facto käme dies einem Verbot der Beschneidung gleich, wie sie von Juden und Muslimen bei Jungen praktiziert wird.

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Eine Bürgerinitiative der Kinderschutzorganisation „Intact Denmark“ hatte 50.000 Unterschriften für die Gesetzesänderung gesammelt (Englisch). Während laut einer TV-Umfrage die große Mehrheit der Bevölkerung (83 Prozent) ein Verbot unterstützt, äußerten sich führende Politiker kritisch. Sie fürchten eine Isolierung Dänemarks. Jüdische Vertreter kritisierten, durch ein Verbot würde die jüdische Gemeinde „dämonisiert“. Befürworter meinen, es sei überfällig, das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder über die Religionsfreiheit der Eltern zu stellen.

In Island wird seit dem Frühjahr ebenfalls über ein Beschneidungsverbot diskutiert.

In Deutschland ist es Eltern seit Dezember 2012 erlaubt, „eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes“ vornehmen zu lassen („Jungenbeschneidungsgesetz“). Ist das Kind jünger als sechs Monate, muss die Beschneidung nicht zwingend von einem Arzt ausgeführt werden.

In einer aktuellen Leitlinie empfehlen sechs deutsche Ärzteverbände (Bericht der Berliner Morgenpost) allerdings, dass eine Operation „nicht voreilig oder vorbeugend“ durchgeführt werden sollte. Aus Sicht der Kritiker müsse damit das „Jungenbeschneidungsgesetz“ hinterfragt werden.

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