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Diakonie zieht wegen Einstellungspraxis vor Bundesverfassungsgericht

Im Verfahren um die erforderliche Kirchenmitgliedschaft einer Stellenbewerberin hat die Diakonie in Deutschland Verfassungsklage gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und mittelbar auch gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingereicht.  Beide Gerichte hatten im vergangenen Jahr entschieden, dass Kirchen und ihre Einrichtungen nicht in jedem Fall von Stellenbewerbern die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche verlangen dürfen.

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„Wir sehen uns in unzulässiger Weise in unserem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht beschränkt“, erklärte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.  „Wir brauchen Klarheit darüber, dass unser Recht auf Selbstbestimmung nicht durch EU-Recht ausgehöhlt wird.“

QuelleEKD

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