Der Privatsender RTL und die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) haben sich in der Auseinandersetzung um «Deutschland sucht den Superstar» (DSDS) außergerichtlich geeinigt.
RTL wollte gegen die Beanstandung der am 23. Januar 2008 im Abendprogramm gezeigten Folge von DSDS durch die NLM gerichtlich vorgehen. Diese Klage habe der Sender jetzt zurückgenommen, teilte die NLM am Montag mit.
NLM-Direktor Reinhold Albert begrüßte das Vorgehen von RTL. Die von der Medienaufsicht ergriffenen Maßnahmen hätten dazu geführt, dass die Folgen der jüngsten Staffel von DSDS nicht mehr zu beanstanden gewesen seien. Die gerichtliche Klärung der Maßstäbe sei daher nicht mehr notwendig.
RTL hatte im vergangenen Jahr 100.000 Euro Bußgeld wegen Verstößen gegen den Jugendschutz in DSDS gezahlt. Das Bußgeld war verhängt worden, weil nach Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz antisoziales Verhalten in der Sendung als Normalität dargestellt worden war. Dies wurde vor allem deswegen als problematisch angesehen, weil einige Folgen von DSDS im Nachmittagsprogramm wiederholt worden waren. Nach Annahme der Kommission sitzen zu dieser Zeit auch Kinder unter zwölf Jahren vor dem Fernseher.
Obwohl RTL das Bußgeld zahlte, ging der Privatsender gerichtlich gegen die Beanstandung einer Folge vor, die nur im Abendprogramm gezeigt worden war. Eine Sprecherin des Senders erklärte im September 2008, es gehe darum, grundsätzlich zu klären, welche jugendschutzrechtlichen Maßstäbe für eine Castingshow in der Abendausstrahlung gelten.
Zugleich hatte RTL zugesagt, alle künftigen Folgen der Castingshow der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen vor der Sendung zur Begutachtung vorzulegen. Das Selbstkontrollorgan hat inzwischen Richtlinien zum Umgang mit Castingshows und vergleichbaren Formaten erstellt.
(Quelle: epd)