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Düsseldorfer Tabelle: Mehr Unterhalt für Scheidungskinder

Unterhaltspflichtige Väter oder Mütter müssen für Scheidungskinder seit dem 1. Januar dieses Jahres mehr Unterhalt zahlen als bisher. Die Sätze steigen in allen Altersstufen um knapp 13 Prozent an, hieß es am Mittwoch bei der Vorstellung der neuen bundesweit gültigen Düsseldorfer Tabelle zum Unterhaltsrecht.

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 Den Angaben zufolge liegt der niedrigste Unterhaltssatz für Netto-Einkommen bis 1.500 Euro nun bei 317 Euro monatlich für ein Kind im Alter bis fünf Jahre (bisher 281 Euro). Der Höchstsatz für Einkommen bis zu 5.100 Euro beträgt jetzt 781 Euro für Kinder ab dem 18. Lebensjahr (692 Euro). Bei einem Einkommen über 5.100 Euro werde der Unterhalt je nach Einzelfall festgelegt, hieß es weiter.

 Das seit Jahresbeginn gestiegene Kindergeld wird von den Zahlungen zur Hälfte abgezogen, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt. Die höheren Unterhaltszahlungen resultieren zum einen aus dem gestiegenen Kindergeld, zum anderen aus den seit Beginn dieses Jahres geltenden erhöhten Steuerfreibeträgen für Kinder, die auch deren Existenzminimum steigen lassen, erläuterten die Experten des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.

 Die Düsseldorfer Tabelle geht von einem gegenüber seinem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigen aus. Sie wird von den Richtern der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag in regelmäßig neu gefasst. Die Ergebnisse haben laut Gericht bundesweiten Orientierungscharakter, sind aber nicht verbindlich. Im Zweifel können Richter davon abweichen. Zudem gibt es für einzelne Gerichtsbezirke oft detailliertere Vorgaben auf Basis der Düsseldorfer Tabelle, die in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert wird.

(Quelle: epd)

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