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EKD-Erklärung: „Jede Form organisierter Sterbehilfe verbieten“

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich dafür ausgesprochen, jede Form organisierter Sterbehilfe zu verbieten. Es sei das Ziel evangelischer Bemühungen, Menschen in Grenzsituationen ihres Lebens zu unterstützen und, wenn möglich, von der Selbsttötung abzuhalten, erklärte der Rat der EKD am Montag in Hannover.

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In der Erklärung heißt es: "Aktivitäten, die die Intention verzweifelter und leidender Menschen unterstützen, ihrem Leben ein Ende zu setzen, stehen zu dieser christlichen Perspektive im Widerspruch." Daher müsse jede organisierte Form der Beihilfe zum Suizid verboten werden.

 Hintergrund ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der allein die gewerbsmäßige, also auf Gewinn orientierte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen will. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist bereits vom Kabinett beschlossen worden. Die Beratung im Bundestag steht noch aus.

"Wir wollen einen Straftatbestand überhaupt erst einführen", sagte die Ministerin am Montagabend bei einer Diskussionsveranstaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin. Wenn Suidizbeihilfe kommerzialisiert werde, bestünde die Gefahr, dass sie sich "zu einer normalen Dienstleitung entwickelt". Dem müsse Einhalt geboten werden. Der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider entgegnete, aus Sicht seiner Kirche sei "alles, was das irgendwie organisiert, problematisch". Wenn Sterbehilfe in institutionalisierter Form möglich werde, setze dies falsche Signale. Assistierter Suizid könne ausschließlich im Vertrauensbereich der Familie möglich sein, sagte Schneider.

 In seiner Erklärung betont der Rat der EKD, dass aus christlicher Perspektive die Selbsttötung eines Menschen grundsätzlich abzulehnen sei, "weil das Leben als eine Gabe verstanden wird, über die wir nicht eigenmächtig verfügen sollen". Die generelle Ablehnung schließe jedoch nicht aus, dass Menschen in einer extremen Not- und Ausnahmesituation zu einer anderen Entscheidung kommen können. "Ein moralisches Urteil darüber steht niemandem zu", heißt es in der Erklärung.

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 "In Grenzerfahrungen des menschlichen Lebens, in Situationen schweren Leidens können Betroffene und Angehörige in tiefe Gewissenskonflikte und Grenzfälle geraten", räumte der Rat der EKD mit Blick auf seine bereits im Jahr 2008 veröffentlichte Orientierungshilfe "Wenn Menschen sterben wollen" ein. "Aus evangelischer Sicht ist zu respektieren, wenn diese Menschen in solch existenziellen Lebenslagen Beihilfe zum Suizid leisten und persönlich verantworten."

 Vor dem Gebot Gottes, das das Leben bewahren wolle und darum das Töten untersage, sei Selbsttötung jedoch immer ein schuldhafter Vorgang. Die Härte dieser Erkenntnis dürfe nicht verdrängt werden, berechtige aber nicht zu Schuldvorwürfen gegenüber anderen. "Nach evangelischem Verständnis kann zu einem ethischen Handeln auch die Übernahme von Schuld gehören", konstatiert der Rat der EKD.

(Quelle: epd)

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