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Ermittlungen gegen Pfarrerin wegen Kirchenasyl

Weil sie den Behörden als Hauptverantwortliche für ein Kirchenasyl genannt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Pfarrerin Doris Otminghaus aus dem unterfränkischen Haßfurt. Die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in Deutschland.

Die Ermittlungen dauerten an, zum Ausgang des Verfahrens könnten keine Aussagen gemacht werden, sagte ein Behördensprecher am Donnerstag. Infrage kämen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe. „Wir sind verpflichtet, eine Ermittlung einzuleiten, wenn Hinweise zur Beihilfe bei einem unerlaubten Aufenthalt vorliegen“, erläuterte der Sprecher.

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„Wichtig ist mir, dass die Kirche ihr Kirchenasyl verteidigt“

Pfarrerin Otminghaus war am Donnerstag nicht zu erreichen. Dem „Haßfurter Tagblatt“ (Donnerstag) sagte sie: „Meine Einschätzung ist: Das ist eine Einschüchterungsmaßnahme.“ Gegen sie wird in neun Fällen ermittelt, weil sie mit Zustimmung des Kirchenvorstands Kirchenasyl in ihrer Gemeinde gewährt hat und noch gewährt. Aktuell leben vier junge Männer dort, die von einer Abschiebung direkt nach Afghanistan oder auf Grundlage des sogenannten Dublin-Verfahrens in andere EU-Länder bedroht sind. Die Theologin sagte der Lokalzeitung, sie hoffe nun auf eine klare Positionierung der Landeskirche: „Wichtig ist mir, dass die Kirche ihr Kirchenasyl verteidigt.“

Otminghaus ist nach Informationen aus kirchlichen Kreisen nicht die einzige Pfarrerin in Bayern, die von einem derartigen Ermittlungsverfahren betroffen ist. Das aktuelle Vorgehen der Ermittlungsbehörden im Freistaat laufe einer Absprache vom Februar 2015 zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtling, dem Bundesinnenministerium und den beiden Kirchen zuwider, wonach Kirchenasyle respektiert werden, wenn man sie dosiert anwende, hieß es.

Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm äußerte sich entsetzt über das Verfahren. „Ich hoffe, dass dieses Vorgehen nicht zur Regel wird“, schrieb er auf seiner Facebookseite. Die Kirche setze diese Form des Asyls nicht willkürlich ein: „Die sehr begrenzte Zahl von gegenwärtig 57 Kirchenasylen in der Evangelischen Kirche in Bayern zeigt, dass die Gemeinden sehr verantwortungsvoll mit diesem Instrument umgehen.“ „Wir haben wirklich andere Herausforderungen als Menschen juristisch zu verfolgen, die sich mit hohem persönlichen Einsatz und viel Empathie für andere einsetzen“, fügte er hinzu. Die Strafverfolgung bezeichnete Bedford-Strohm als „unverhältnismäßig“.

Quelleepd

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