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EU darf weiter Abtreibungen in Entwicklungsländern finanzieren

Embryonenschützer sammelten 1,9 Millionen Unterschriften dafür, dass die EU Schwangerschaftsabbrüche in Entwicklungsländern nicht mehr mitfinanzieren soll. Die Gesetze muss die Kommission trotzdem nicht ändern, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof.

In einer Europäischen Bürgerinitiative organisierte Embryonenschützer können die EU-Kommission nicht zu konkreten Gesetzesvorschlägen verpflichten. Die EU-Kommission muss ihre finanziellen Aktivitäten im Bereich Embryonenforschung sowie der Finanzierung von sicheren Schwangerschaftsabbrüchen in Entwicklungsländern nicht ändern, urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

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Hintergrund des Rechtsstreits ist das Recht der EU-Bürger, eine sogenannte Europäische Bürgerinitiative gründen zu können. Sammeln die Gründer solch einer Initiative eine Millionen Unterschriften, kann diese bei der EU registriert werden. Die EU-Kommission muss dann Gesetzesvorschläge der Initiative prüfen und ihre eigenen Maßnahmen begründen.

EU-Kommission lehnt ab

Im entschiedenen Rechtsstreit hatten Embryonenschützer die Europäische Bürgerinitiative „Einer von uns“ bei der EU registriert. Die Initiative wollte mit einem Gesetzesvorschlag die EU-Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Entwicklungsländern stoppen und die Embryonenforschung erschweren.

Die EU-Kommission erklärte am 28. Mai 2014, dass sie keine von der Europäischen Bürgerinitiative verlangten Gesetzesmaßnahmen ergreifen wolle. Die Embryonenschützer meinten, dass die EU-Kommission dazu aber verpflichtet sei. Anderenfalls wäre das für die Bürger etablierte Teilhabeinstrument der Europäischen Bürgerinitiative „praktisch wirkungslos“.

Begründung reicht

Doch der EuGH urteilte, dass eine Europäische Bürgerinitiative die EU-Kommission nicht zu konkreten Gesetzesvorschlägen verpflichten kann. Solch eine Initiative solle „eine politische Debatte in den Organen anstoßen, ohne die Einleitung eines Rechtssetzungsverfahrens abwarten zu müssen“, entschied der EuGH. Die EU-Kommission sei lediglich verpflichtet, die Belange der Initiative zu prüfen und politische Maßnahmen zu begründen.

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Hier habe die EU-Kommission die Finanzierung von Embryonenforschung und von Schwangerschaftsabbrüchen in Entwicklungsländern ausreichend begründet. So habe sie darauf hingewiesen, dass dort die Finanzierung von „sicheren und wirksamen Gesundheitsdienstleistungen“ auch im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs zu einer Senkung der Zahl unsicherer Abtreibungen führen und damit das Risiko der Müttersterblichkeit senken.

Quelleepd

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