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„Falsch und kurzsichtig“: Kirchen kritisieren Kruzifix-Urteil scharf

Beide Kirchen haben die Verurteilung von Kruzifixen in italienischen Klassenzimmern durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof scharf kritisiert.

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Der Präsident des Päpstlichen Einheitsrats, Kardinal Walter Kasper, bezeichnete das Urteil am Mittwoch als «radikal antieuropäisch». Die katholische Deutsche Bischofskonferenz bezeichnete es als «große Enttäuschung».

 Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Michael Heinig, sagte dem epd, der Straßburger Gerichtshof hätte gut daran getan, sich zurückzunehmen und dem Einschätzungsspielraum der Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention Geltung zu verschaffen.

 Das Urteil sei im Vatikan mit «Erstaunen und Bedauern» aufgenommen worden, erklärte Vatikansprecher Federico Lombardi am Dienstagabend. Es sei «gravierend, ein grundlegendes Zeichen der Bedeutung der religiösen Werte in der italienischen Kultur und Geschichte aus der Bildungswelt auszugrenzen».

 Kardinal Kasper forderte in der Mailänder Tageszeitung «Corriere della Sera» (Mittwochsausgabe) christliche Politiker auf, ihre Stimme gegen das Straßburger Urteil zu erheben, das Kreuze in italienischen Klassenzimmern als Angriff auf die Religionsfreiheit verurteilt.

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 Das Urteil sei einseitig, weil das Kreuz nicht nur ein religiöses Symbol sondern auch ein kulturelles Zeichen sei, erklärte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, am Mittwoch in Bonn. «Das Urteil will zwar der Religionsfreiheit dienen. Es geht aber an der Lage in Italien vorbei und ignoriert die tatsächliche Bedeutung des Kreuzes in der Gesellschaft.»

 Langendörfer zufolge betrifft die Entscheidung des Gerichtshofs die Rechtslage in Italien und hat keine Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland. Für Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 1995 zum Kruzifix Stellung genommen. In Deutschland habe der bayerische Landesgesetzgeber mit der so genannten Widerspruchslösung einen Weg aufgezeigt, wie in Einzelfällen ein schonender Ausgleich zwischen den widerstreitenden Rechtspositionen gefunden werden kann, hieß es weiter.

 Das Kreuz sei zu allererst ein religiöses Symbol, sagte der Staatsrechtler Heinig dem epd. Die Kirche fahre nicht gut damit, ihr zentrales Symbol zu einem allgemeinen Kulturgut zu entkräften. Es sei nicht Sache der Gerichte, den Bedeutungsgehalt religöser Symbole wegweisend zu klären. «Ist es wirklich Aufgabe des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs die Frage zu klären, ob Kruzifixe in Klassenzimmern hängen dürfen?», gab der Leiter des EKD-Instituts für Kirchenrecht zu bedenken.

 Das Bestimmungsrecht über die religiösen Bezüge in der Schule liege bei den Staaten, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben. Dabei hätten sie natürlich die Religionsfreiheit zu achten. Die Unterzeichnerstaaten könnten ihr Staatskirchenrecht unterschiedlich gestalten, sagte Heinig weiter. Deshalb hätte der Menschenrechtsgerichtshof gut daran getan, dem Einschätzungsspielraum der Staaten Geltung zu verschaffen.

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 Dagegen begrüßte der religionskritische Humanistische Verband das Urteil und erwartet dessen Umsetzung auch in Deutschland. «Wir erwarten, dass nicht nur in Deutschland, sondern europaweit die Religionsfreiheit und hier insbesondere das Recht, nicht (an den christlichen Gott oder jeden anderen) zu glauben nunmehr zumindest in dem hier entschiedenen Schulbereich konsequent umgesetzt wird», erklärte Verbands-Präsident Horst Groschopp in Berlin.

 Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte am Dienstag entschieden, dass die Kruzifixe in staatlichen Schulen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Damit werde das Recht von Eltern verletzt, ihre Kinder gemäß ihren eigenen Überzeugungen zu erziehen.

 Zudem könnten die Kreuze in den Klassenzimmern auf atheistische oder andersgläubige Schüler verstörend wirken, so die Straßburger Richter. Sie verurteilten den italienischen Staat zu 5.000 Euro Schadenersatz an die Klägerin, die eine «säkulare» Erziehung für ihre beiden schulpflichtigen Kinder verlangt hatte. 

(Quelle: epd)

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