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Familiengericht: „Zwölf Stämme“ bekommen Kinder nicht zurück

Die Eltern der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" aus dem fränkischen Wörnitz erhalten das Sorgerecht für ihre Kinder nicht zurück.

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 Der "vorläufige teilweise" Entzug des elterlichen Sorgerechts werde aufrecht erhalten, teilte das Amtsgericht Ansbach am Dienstag mit. Dazu habe das Familiengericht im einstweiligen Anordnungsverfahren vier Beschlüsse erlassen, gegen die die Eltern vor dem Oberlandesgericht Nürnberg in den kommenden zwei Wochen Beschwerde einlegen könnten.

Die Entscheidung des Gerichts beruhe unterem auf der Anhörung von Zeugen, der Eltern, der Kinder, dem "Erziehungshandbuch" der Sekte sowie den Videoaufnahmen des RTL-Journalisten Wolfram Kuhnigk.
 Den Mitgliedern der Sekte war Anfang September vorläufig das Sorgerecht für alle 40 Kinder am Sekten-Standort im mittelfränkischen Wörnitz und am Hauptsitz im schwäbischen Klosterzimmern entzogen worden. Das Jugendamt nahm die Kinder und Jugendlichen in Obhut. Den Mitgliedern der Sekte wird vorgeworfen, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu schlagen.

 Die Sekte wurde in den 70er Jahren von einer kleinen Gruppe in den USA gegründet. Sie ist nach den Zwölf Stämmen Israels benannt, die nach der hebräischen Bibel "Tanach" das von JHWH (Eigenname Gottes im Tanach) erwählte Volk Israel bilden. Weltweit gibt es vermutlich 2.000 Mitglieder.

(Quelle: epd)

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