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„Freiräume schaffen“: Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe stößt auf Kritik

Ärzte und Patientenschützer protestieren gegen die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Der aktuelle Referentenentwurf macht deutlich, dass Angehörige und dem Sterbewilligen nahe stehende Personen straffrei bleiben sollen, wenn sie sich an der Sterbehilfe beteiligen.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gehe es nicht darum, «Suizidhandlungen möglichst zu verhindern, sondern Freiräume zu schaffen und die gesellschaftliche Akzeptanz des assistierten Suizids zu fördern», erklärte die Deutsche Hospiz Stiftung am Dienstag in Berlin.

 Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, stellte klar: «Als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung.» Laut Entwurf sollen sich auch Ärzte und Pflegekräfte straffrei an Sterbehilfe beteiligen können, «wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist». Als Beispiel wird unter anderem der langjährige Hausarzt genannt. Als Form der Beteiligung an der gewerbsmäßigen Sterbehilfe nennt der Entwurf etwa die Fahrt der todkranken Ehefrau zu einem gewerbsmäßigen Suizidhelfer.

 Montgomery betonte, dass es Ärzten verboten ist, Patienten auf Verlangen zu töten und Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Er verwies dabei auf die Berufsordnungen der Ärztekammern. Die Justizministerin wäre schlecht beraten, wenn sie dies über ein Bundesgesetz aushebele.

 Die Straffreiheit für Angehörige und Dritte, die aus «rein altruistischen Gründen» handeln, war bereits im ersten Entwurf zur Sterbehilfe beabsichtigt. Der neue Text formuliert sie explizit in einem zweiten Paragrafen zum entsprechenden Tatbestand im Strafgesetzbuch.

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 Ziel des Gesetzes ist es, die als Geschäft betriebene Sterbehilfe zu verbieten. Gewerbsmäßige Sterbehilfe soll demnach künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können.

 Die Union fordert indes, auch Werbung für Sterbehilfeangebote zu verbieten. Zudem geht der rechtspolitischen Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff (CDU), die Regelung zur Straffreiheit zu weit. «Nur soweit tatsächlich eine erhebliche emotionale Zwangslage wie bei engen Angehörigen besteht, ist es gerechtfertigt, von Strafe abzusehen», erklärte sie in Berlin. Wann das Gesetz im Bundeskabinett behandelt wird, steht noch nicht fest.

(Quelle: epd)

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