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Genfer Gericht: Parlamentarier dürfen Kreuz tragen

Parlamentsmitglieder im Kanton Genf dürfen auch zukünftig Kreuz, Kippa und Kopftuch tragen. Das hat jetzt das dortige Verfassungsgericht entschieden, wie mehrere Medien berichten. Ausgangslage für das Urteil ist ein Laizitätsgesetz, über das die Genfer im Februar abgestimmt hatten. Sie hatten entschieden, dass Staat und Kirche getrennt werden sollen. Für Beamte und Politiker, die ein Amt inne hätten, gelte dieses Gebot auch weiterhin, schreibt ref.ch. Für Parlamentarierinnen und Parlamentarier hat das Gericht die Entscheidung jedoch gekippt. Es begründete seine Entscheidung damit, dass diese Politikerinnen und Politiker nicht den Staat vertreten würden, sondern vielmehr die Gesellschaft und deren kulturelle Vielfalt.

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