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Gericht: Frau darf von Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren

In Deutschland sind Leihmutterschaften gesetzlich verboten. Trotzdem darf eine deutsche Mutter nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main ihr von einer Leihmutter in der Ukraine ausgetragenes Kind adoptieren. Nach der Geburt in der Ukraine kehrten die Eltern mit dem Kind nach Deutschland zurück, lebten hier als Familie zusammen und stellten mit Zustimmung der Leihmutter einen Antrag auf Adoption des Kindes. Das Amtsgericht in Frankfurt am Main hatte diesen noch abgewiesen.

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Zu Unrecht, urteilte jetzt das Oberlandesgericht. Die Adoption diene dem Wohl des Kindes, es bestehe eine enge Bindung zwischen Eltern und Kind. Die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft im Ausland stelle, obwohl in Deutschland gesetzwidrig, keinen Hinderungsgrund dar, der der Adoption entgegenstünde. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.

Link: OLG Frankfurt: Genetische Mutter kann ihr von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren

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