Bis dato kamen in Österreich am Karfreitag nur evangelische Christen in den Genuss eines bezahlten Feiertags. Wenn sie doch arbeiten gingen, hatten sie Anspruch auf Extra-Lohn. Für Angehörige anderer Konfessionen und Glaubensgemeinschaften, beispielsweise Katholiken, war Karfreitag ein normaler Arbeitstag. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Regelung als diskriminierend eingestuft und gekippt, wie unter anderem die Tagesschau berichtet.
In der Begründung heißt es, dass es für den evangelischen Christen nicht notwendig sei, dass er an Karfreitag „eine bestimmte religiöse Pflicht erfüllen muss“. Zur Wahrung der Religionsfreiheit sei ein solcher freier Tag also nicht nötig. Solange Österreich die Regelung nicht ändert, haben jetzt auch andere Arbeitnehmer das Recht auf Karfreitag als Feiertag.