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Gerichtsurteil: Saarländische Don-Bosco-Schulen dürfen weitermachen

Das saarländische Bildungsministerium ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die beiden Schulen des konservativen katholischen Don-Bosco-Schulvereins zu schließen.

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 Das Verwaltungsgericht in Saarlouis teilte am Dienstag mit, der angestrebte Entzug der Betriebsgenehmigung für die beiden Privatschulen mit 61 Kindern sei nicht ausreichend begründet. Die Schulen des Vereins mit Nähe zur Pius-Bruderschaft seien 16 Jahre lang ohne Beanstandungen geführt worden. (AZ:1 K 15/11)

 Nach Auffassung der Richter dürfen die Mängel, die zur Schließung eines Internats des Don-Bosco-Schulvereins führten, nicht ohne weiteres auf die beiden Schulen übertragen werden. Das Bildungsministerium hatte seine Schließungsabsichten mit der «fehlenden persönlichen Zuverlässigkeit» des Schulvereins begründet, dessen Internat 2010 mit richterlicher Billigung zugemacht worden war. Das Ministerium hatte es als bewusste Täuschung gewertet, dass dort 26 statt der behördlich genehmigten acht Schüler untergebracht waren. Hinsichtlich der beiden Schulen habe das Ministerium keinen erheblichen Mangel benannt, um dessen Beseitigung sich der Schulverein nicht bemüht oder den er gar vorsätzlich herbeigeführt habe, so die Richter.

 Das saarländische Bildungsministerium kündigte an, das schriftliche Urteil prüfen zu wollen, um danach über eine mögliche Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu entscheiden. Der Don-Bosco-Schulverein betreibt in Saarbrücken eine Grundschule und eine Erweiterte Realschule. Die Schüler kommen aus dem gesamten Bundesgebiet und aus Polen. Der Verein will die Neueröffnung eines Internats per Klageweg erreichen.

(Quelle: epd)

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