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Gesetzesentwurf verabschiedet: Homo-Paare werden im Beamten-Dienstrecht gleichgestellt

Die Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften mit der Ehe schreitet voran. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, der Regelungen für Beamte betrifft.

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Unter anderem sollen gleichgeschlechtliche Partner künftig Familienzuschläge und Beihilfen bei der privaten Krankenkasse bekommen, die auch Ehepaare erhalten.

Zudem sollen sie bei Auslandstätigkeiten – etwa im diplomatischen Dienst oder in der Entwicklungshilfe – gleichgestellt werden. Die bisher nur für heterosexuelle Paare geltende Hinterbliebenversorgung der Bundeswehr wird ebenfalls auf lesbische und schwule Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften ausgedehnt. Die Gleichstellung hatten Union und FDP bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie werde mit dem Gesetzentwurf umgesetzt, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Regelungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland begrüßte den Entwurf. Vorstandsmitglied Manfred Bruns sagte der «Süddeutschen Zeitung» (Mittwochsausgabe), das Projekt sei längst überfällig. Die meisten Bundesländer hätten ihre Regelungen für Ehepaare bereits auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften übertragen. Der Verband verlangte, dass der Familienzuschlag und andere Vergünstigungen entsprechend der EU-Regelungen mit deutlich längerer Rückwirkung gezahlt werden sollten, nämlich ab dem 3. Dezember 2003.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, begrüßte die neuen Regelungen. Damit werde eine weitere Lücke bei der Gleichstellung der rund 19.000 Lebenspartnerschaften in Deutschland mit Ehen geschlossen. Lüders forderte zu prüfen, inwieweit noch bestehende Ungleichbehandlungen etwa bei der Einkommenssteuer und dem Adoptionsrecht abgebaut werden könnten.

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Der FDP-Bundestagsabgeordnete Stefan Ruppert verwies darauf, dass eingetragene Lebenspartnerschaften ebenso wie die Ehe auf Dauer angelegte Paarbindungen seien. Die Gleichstellung bilde daher die Lebenswirklichkeit ab.

(Quelle: epd)

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