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Glaube, Zweifel, Verantwortung: Massentaufen von Flüchtlingen

In einigen Kirchengemeinden in Deutschland hat es in den vergangenen Monaten „Massentaufen“ von Flüchtlingen gegeben, vor allem aus dem Iran, Afghanistan oder Pakistan, berichtet der NDR. Die Behörden prüfen solche Konversionen kritisch, denn die Taufe kann eine drohende Abschiebung verhindern.

Claudia Drexel hat für den Norddeutschen Rundfunk (NDR) die pfingstkirchliche Gemeinde „Alpha & Omega International“ in Hamburg besucht. Dort wird Persisch (Farsi) gesprochen. Pastor Albert Babajan taufte an diesem Tag mehr als 70 Flüchtlinge, Hunderte sollen in diesem Jahr noch folgen. Kein Einzelfall, heißt es in dem Bericht. So habe es in der Berliner Dreieinigkeits-Gemeinde im Vorjahr 185 Flüchtlings-Taufen gegeben.

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Viele Flüchtlinge nutzten die Möglichkeit, in Deutschland frei ihren christlichen Glauben bekennen zu können, was in ihren Heimatländern oft nicht möglich ist. Einzelne wollen allerdings wohl lediglich ihre Asychancen verbessern. Und da ist die Konversion in der Tat ein probates Mittel, auch wenn sie eine Abschiebung nicht in jedem Einzelfall verhindert. Die Konversion eines Asylbewerbers führt laut Bundesamt für Migration (BAMF) grundsätzlich zur „Schutzgewährung, wenn dem Asylbewerber wegen seines Glaubensübertritts im Heimatland Verfolgung droht.“ Und dies ist in Ländern wir dem Iran, Afghanistan oder Pakistan der Fall. Die Schutzgewährung gilt auch dann, wenn die Taufe erst in Deutschland stattgefunden hat.

„Glaubensprüfungen“ durch Behörden

Aus diesem Grund prüfen die Behörden, wie ernst es den Konvertiten denn mit ihrem Übertritt zum christlichen Glauben tatsächlich ist, und dies treibe laut dem Bericht mitunter seltsame Blüten. Von „Glaubensprüfungen“ ist die Rede, Sachfragen zum christlichen Glauben. „Wie lauten die 10 Gebote“, bespielsweise. In Einzelfällen seien Unterschriftslisten angefordert worden, in denen andere Gemeindeglieder bezeugen sollten, dass der betreffende Konvertit tatsächlich in der Gemeinde aktiv sei. Eine einheitliche Regelung existiert nicht.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht solche „Prüfungen“ kritisch und bezweifelt die Sachkompetenz der Behörden. Ihren Pastorinnen und Pastoren empfiehlt sie, Konvertiten bei solchen Behördengängen zu begleiten. Selbst das BAMF räumte gegenüber dem NDR ein, es dürfe kein „reines Glaubensexamen“ abgehalten werden.

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Pastor Albert Babajan schätzt, dass in seiner Gemeinde etwa die Hälfte der Taufwilligen zunächst deshalb käme, um die eigenen Asychenacen zu verbessern. Aber einfach so werde niemand getauft, ein mehrmonatiger Glaubenskurs sei die Voraussetzung, so der Pastor. Und: „Wenn ich den Eindruck habe, dass jemand nicht von Herzen glaubt, dann muss er den Kurs eben nochmal machen.“ Wer getauft werde, bleibe aber in der Regel aktives Gemeindemitglied.

Link: der Filmbeitrag des NDR auf der „Tagesschau“-Facebookseite

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