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„Grenze überschritten“: Ruhrbischof lehnt Gesetzentwurf zur Sterbehilfe ab

Der Essener Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sterbehilfe scharf kritisiert. «Der Mensch hat kein Recht, über sein Lebensende selbst oder über das eines anderen zu verfügen», sagte Overbeck.

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 Das Lebensende liege in Gottes Händen. «Diese Grenze ist in dem Gesetzentwurf bei weitem überschritten», sagte der katholische Bischof.

 Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass, wer mit Beihilfe zum Suizid Geld verdient, mit zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft wird. Es wird daneben aber auch betont, dass Suizidbeihilfe von Angehörigen, Freunden oder anderen «nahe stehenden Personen» nicht geahndet wird. Dieser Absatz sorgte für Kritik von Kirchenvertretern, Patientenschützern, Ärzten und Unionspolitikern, weil nach Auffassung des Ministeriums auch Mediziner oder Pflegekräfte darunter fallen können.

 Am Freitag wurde im Bundesrat erstmals über den Gesetzentwurf debattiert. Der Rechtsausschuss der Länderkammer hatte eine ablehnende Stellungnahme empfohlen, die aber keine Mehrheit fand.

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