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Große Mehrheit: Westfälische Kirche beschließt öffentliche Segnung homosexueller Paare

Homosexuelle Paare können sich in der Evangelischen Kirche von Westfalen künftig in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen. Die Landessynode beschloss am Donnerstag in Bielefeld mit großer Mehrheit, eine solche Feier ähnlich wie bei einer Trauung von Eheleuten zu ermöglichen.

Mindestens einer der eingetragenen Lebenspartner muss evangelisch sein. Bislang konnten gleichgeschlechtliche Paare lediglich in einer nichtöffentlichen Andacht gesegnet werden.

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Die Segnung soll in einem eigenen kirchlichen Verzeichnis dokumentiert werden, heißt es in dem Beschluss. Die Gestalt des Gottesdienstes werde stark dem traditionellen Traugottesdienst zwischen Mann und Frau ähneln, hieß es. Die Kirchenleitung soll den Gemeinden entsprechendes liturgisches Material zur Verfügung stellen. Pfarrer können eine solche Segnung aus Gewissensgründen ablehnen. Dann soll der Superintendent dafür sorgen, dass der Segnungsgottesdienst gefeiert wird.

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