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Hamburg: Jobcenter lässt Hartz-IV-Empfängerin nicht zum Kirchentag fahren

Das Hamburger Jobcenter lässt eine Hartz-IV-Empfängerin nicht als Dauerteilnehmerin zum Deutschen Evangelischen Kirchentag nach Dresden fahren.

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 Weil eine Reise am Himmelfahrts-Wochenende ihre berufliche Eingliederung behindern könnte, werde über ihren Antrag erst zwei Wochen vor Beginn des Kirchentags entschieden, teilte die Behörde mit. Dann ist die Anmeldefrist für den Kirchentag aber abgelaufen. Kritik übt Hamburgs Bischofsvertreter Jürgen Bollmann: «Wenn eine Arbeitslose am Kirchentag teilnehmen möchte, dann sollte es ihr auch ermöglicht werden.»

 Die 59-jährige Bärbel Schirrmacher hat schon viele Kirchentage besucht. Noch im vorigen Jahr sei ihr die Fahrt zum Ökumenischen Kirchentag nach München problemlos genehmigt worden, sagte Schirrmacher.

 Anfang des Jahres beantragte sie Bildungsurlaub für den Kirchentag, der vom 1. bis 5. Juni in Dresden stattfindet. Doch ihr persönlicher Betreuer im Jobcenter lehnte ab. Bildungsurlaub diene der beruflichen Weiterbildung, heißt es in dem Schreiben der Behörde. Da sie keine Arbeitnehmerin sei, bekomme sie auch keinen Bildungsurlaub.

 Zwar könne sie für die Reise nach Dresden ihren dreiwöchigen Urlaub nutzen, über die Genehmigung werde aber frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn entschieden, hieß es. Anmeldeschluss für Dauerteilnehmer ist aber der 20. März. Schirrmacher hat gegen die Entscheidung des Jobcenters Widerspruch eingelegt.

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(Quelle: epd)

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