Der Streit um die Übernahme von fünf insolventen Altenheimen der katholischen Caritas in Hannover durch das Evangelische Johannesstift geht weiter. An diesem Donnerstag will das Berliner Diakonie-Unternehmen Johannesstift verkünden, ob der Kauf zustande kommt.
Voraussetzung dafür ist, dass 90 Prozent der 580 Beschäftigten ihre neuen Arbeitsverträge mit Gehaltskürzungen bis zu 13 Prozent unterschrieben haben. Die Frist war am vergangenen Freitag abgelaufen.
Währenddessen hat der Hildesheimer Anwalt Ulrich Hammer am Montag im Namen von zwei Mitarbeitervertretungen eine Klage vor dem für die Caritas zuständigen Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgericht in Hamburg eingereicht. Der Grund sei die Verletzung der Mitbestimmungsrechte, sagte Hammer dem epd.
Nach einer Entscheidung des kirchlichen Arbeitsgerichtshofes haben die Mitarbeiter ein Mitspracherecht, wenn es zu erheblichen Änderungen der Arbeitsverträge kommt, sagte der Jurist. In diesem Fall gehe es um den Wechsel von einem katholischen zu einem evangelischen Träger und damit in ein völlig anderes Tarifsystem. Die Verträge dürften ohne Zustimmung der Mitarbeitervertretung gar nicht erst unterschrieben werden und seien auch nicht wirksam.
Die Mitarbeitervertreter der Caritas in Niedersachsen haben inzwischen in einem offenen Brief die katholischen Bischöfe, den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) und den Landtag um Unterstützung gebeten. «Wir erleben Kirchen, die ihrer besonderen Verpflichtung nicht nachkommen und sich am Lohndumping beteiligen und dadurch den massiven solidarischen Vertrauensvorschuss ihrer abhängig Beschäftigten verspielen», heißt es in dem Schreiben, das von katholischen Mitarbeitervertretungen aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützt wird.
Die Gewerkschaft kritisierte, dass Caritas-Mitarbeiter von ihrer Leitung in Hannover massiv unter Druck gesetzt worden seien, die neuen Arbeitsverträge zu unterschreiben. Der Sprecher des Evangelischen Johannesstifts, Tobias Kley, sagte dazu, dass sein Unternehmen keinerlei Druck auf die Mitarbeiter ausüben wolle und werde. Kley wies auf die schwierige Situation hin. Zum ersten Mal
wechsele ein kirchliches Unternehmen seinen Träger zwischen den Konfessionen. Zu der Klage der Mitarbeitervertretung vor dem kirchlichen Arbeitsgericht sagte Kley, das Johannesstift erhoffe sich dadurch Klarheit.
(Quelle: epd)