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Kein Geld für Geschenke: „Die Regelsätze von Hartz IV sehen Weihnachten nicht vor“

An Weihnachten merken sozial Benachteiligte besonders deutlich, dass ihre Armut sie ausschließt. „Kein Kind kann verstehen, warum der Weihnachtsmann nicht auch zu armen Kindern kommen kann“, sagt Michael David, stellvertretender Sprecher der Nationalen Armutskonferenz.

Für Familien sei die Situation besonders schwierig, weil überall Konsumwünsche geweckt werden. „Schon eine Bastelaktion in der Schule, bei der jeder etwas mitbringen soll, kann die Haushaltskasse überfordern“, erklärt David. „Dann sind die Kinder an dem Tag lieber krank.“ Die Regelsätze seien generell um rund 70 Euro zu niedrig.

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Im Winter werde es durch nötige Kleiderkäufe sowieso sehr eng mit dem Geld, Geschenke würden vom Mund abgespart. Zu Weihnachten, dem muslimischen Opferfest oder dem jüdischen Chanukka müssten Zusatzleistungen beantragt werden können. „Vor den Hartz-Reformen gab es das.“

Auch die Pauschale für Weihnachtsbaum oder Adventskranz wurde 2011 mit dem Betrag für Schnittblumen aus dem Regelsatz gestrichen. „Zu einem würdigen Leben in Deutschland gehört es aber, Weihnachten feiern zu können“, unterstreicht der Armutsexperte.

Für die Eltern der rund 1,5 Millionen Kinder im Hartz-IV-Bezug sei Weihnachten vor allem eine Zeit der Sorge, fügt David hinzu. „Die Weihnachtszeit ist auch ein Gradmesser dafür, wie aufmerksam Menschen sind. Wird nur für arme Kinder in fernen Ländern gesammelt oder haben Gemeinden und Verbände auch ihre Umgebung im Blick?“ Kleine Geschenkbasare oder gemeinsame Feiern seien besonders für Familien eine große Hilfe, die sie ohne Scham annehmen können.

Geschenke von anderen annehmen – ganz so einfach ist das wiederum nicht, denn:  Geschenke dürfen „die Lage der Leistungsberechtigen nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nicht gerechtfertigt wären“, lautet der Gesetzestext. „Man muss unter zehn Euro bleiben“, rät Dirk Neidull von der Wetzlarer Arbeitslosenintiative Walk. „Geldüberweisungen gehen gar nicht, aber auch der Gegenwert größerer Sachgeschenke müsste ans Amt zurückgezahlt werden“, erklärt Neidull. Der Hartz-IV-Satz soll schließlich für alles reichen, was man zum Leben braucht. „Er tut es aber nicht, das merkt man an Weihnachten besonders“, so der Experte.

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Die Interessengemeinschaft Sozialrecht hat eine umfangreiche Ratgeberseite zum Thema Hartz IV veröffentlicht: www.hartz4.de

Quelleepd

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