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Hessen: Schulverweigerer-Ehepaar scheitert vor Gericht

Das Landgericht Kassel hat am Mittwoch die Verurteilung eines Schulverweigerer-Ehepaars aus Nordhessen zu einer Geldstrafe bestätigt. Revisionsbemühungen der Verurteilten sowie der Anklage wurden zurückgewiesen.

Damit bleibe es bei dem Urteil des Amtsgerichts Fritzlar vom Mai dieses Jahres, sagte der Pressesprecher des Landgerichts, Dierk Liebermann, dem Evangelischen Pressedienst.

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Die Eltern hatten mehrfach erklärt, ein Schulbesuch ihrer drei schulpflichtigen Kinder im Alter von zehn bis 15 Jahren sei nicht mit ihrer christlichen Überzeugung vereinbar. Das Amtsgericht hatte den 51 Jahre alten Vater und die 48 Jahre alte Mutter aus dem nordhessischen Homberg/Efze wegen Verstoßes gegen Paragraf 182 des Hessischen Schulgesetzes („Entziehung von der Schulpflicht“) zu einer Geldstrafe von je 700 Euro verurteilt.

„Wiederholungstäter“

Die Anklage hatte für die „notorischen Schulverweigerer“ und „Wiederholungstäter“ jeweils eine sechsmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung beantragt. Gegen die Entscheidung des Landgerichts wiederum können nun sowohl das Ehepaar als auch die Staatsanwaltschaft erneut Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.
Das Elternpaar stört sich etwa am Sexualkundeunterricht in der öffentlichen Schule und daran, dass die Kinder dort in Kontakt mit Alkohol und Drogen kommen könnten. Die Eltern von insgesamt neun Kindern kämpfen bereits seit 20 Jahren gegen die Schulpflicht. Sie standen schon mehrfach vor Gericht.

Quelleepd

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