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Hessen: Schulverweigerer lenken ein

Die Kinder der Schulverweigerer sind wieder zu Hause. Jugendamt und Eltern einigten sich vorläufig auf den Besuch einer staatlichen Schule. Wie es zur Eskalation kam, stellen der Anwalt der Familie und das Jugendamt unterschiedlich dar.

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 Die vier Kinder der Schulverweigerer aus Hessen sind wieder zu Hause. Das Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg und die streng religiösen Eltern hätten sich bei einer Anhörung vor dem Amtsgericht Darmstadt am Donnerstag darauf geeinigt, dass die Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren künftig eine staatliche Schule besuchen, teilte der Vizepräsident des Gerichts, Stefan Möller, am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Die Kinder waren vor rund drei Wochen vom Jugendamt in Obhut genommen worden.

 Möller wies darauf hin, dass noch keine Entscheidung in dem Eilverfahren gefallen sei, das der Landkreis Darmstadt-Dieburg angestrengt hat. Diese soll in der nächsten Woche fallen. In dem Verfahren geht es darum, ob die Kinder vom Jugendamt dauerhaft in Obhut genommen werden.

 Andreas Vogt, der Rechtsanwalt der Familie, bestätigte die Einwilligung seiner Mandanten in den Schulbesuch der Kinder. Er beklagte, die Eltern hätten bereits vor drei Wochen zugestimmt, als die Kinder von der Polizei abgeholt wurden. Das Jugendamt habe aber nicht reagiert, die Kinder von der Polizei aus der Familie holen lassen und die Anhörung abgewartet. Die Kinder seien seitdem auch nicht zur Schule gegangen.

 Die Eltern, die keiner Kirche angehören, den Besuch einer staatlichen Schulen bislang aus Glaubensgründen aber abgelehnt hatten, müssten die Unterbringung ihrer Kinder bezahlen, sagte Vogt. Nach Angaben der Familie geht es dabei um fast 14.000 Euro. Vogt ließ offen, ob die Eltern dagegen juristisch vorgehen wollen. Sie hätten die Kinder bisher noch nie auf eine Schule geschickt.

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 Das Jugendamt widersprach der Darstellung des Anwalts. Es habe während des Polizeieinsatzes kein Angebot der Eltern gegeben. Bis zum Termin der Anhörung sei dem Jugendamt auch keines bekanntgeworden. Außerdem trügen nicht die Eltern die Kosten der Unterbringung, sondern das Jugendamt. Das allerdings wolle die Eltern "im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten" an den Kosten beteiligen. Bisher seien die Eltern nicht zur Zahlung aufgefordert worden, da das Amt keinen Überblick über deren Finanzen habe.

 Dagegen treffe es zu, dass die Kinder während der drei Wochen ihrer Unterbringung nicht zur Schule geschickt wurden. Das Jugendamt begründete dies damit, dass zunächst der Leistungsstand der Kinder habe festgestellt werden müssen, um sie in eine Klassenstufe einzuordnen. Diese Feststellung liege erst seit Donnerstag vor.
 Das Polizeipräsidium Darmstadt widersprach Berichten einer US-amerikanischen Initiative für die Beschulung von Kindern zu Hause, nach denen ein Sondereinsatzkommando die Kinder am 29. August aus ihrer Familie geholt habe.

"Es wurde keine Ramme eingesetzt und auch keine Gewalt gegen die Kinder oder die Eltern ausgeübt", sagte Polizeisprecher Ferdinand Derigs. Es sei vielmehr eine ganz normaler Polizeieinsatz als Amtshilfe für das Jugendamt Darmstadt-Dieburg gewesen.

(Quelle: epd)

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