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Holocaust-Leugnung: Bischof Williamson zu 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt

Der Holocaust-Leugner Richard Williamson ist wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den britischen Bischof am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro.

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Williamson hatte in einem Fernsehinterview die Existenz von Gaskammern während der Nazizeit bestritten. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil das Interview nicht in Deutschland hätte gezeigt werden sollen.

 Die Strafrichterin begründete das Urteil damit, dass Williamson von einer Verbreitung des Interviews habe ausgehen müssen. "Wer sechs Minuten in die laufende Kamera schaut und Äußerungen über den Holocaust macht, der muss damit rechnen, dass dies verbreitet wird", erklärte Gerichtssprecher Thomas Rauscher das Urteil. Strafmindern habe sich ausgewirkt, dass Williamson aktuell kein Einkommen habe, weil er infolge des Interviews aus der erzkonservativen Piusbruderschaft ausgeschlossen wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 6.500 Euro gefordert.

 Williamson hatte im Herbst 2008 in einem Interview mit dem schwedischen Fernsehen, das im Priesterseminar der Piusbruderschaft bei Regensburg aufgezeichnet wurde, den Holocaust geleugnet. Er bestritt darin die Existenz von Gaskammern während der Nazizeit bestritten. Auch seien nicht sechs Millionen Juden, sondern 200.000 bis 300.000 von den Nazis ermordet worden.

 Die Passagen, die die Existenz der Gaskammern leugneten, wurden anschließend in den deutschen Medien und im Internet verbreitet. Davon habe sein Mandant nicht ausgehen können, erklärte Anwalt Edgar Weiler. Folglich habe auch der Vorsatz gefehlt, der dies zu einer strafbaren Handlung in Deutschland gemacht hätte.

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 Im Gegenzug legte der Staatsanwalt dar, dass der Angeklagte genau wusste, was er tat. Er habe die inkriminierten Äußerungen einem Fernsehsender gegenüber gemacht. Als Internetnutzer habe er wissen müssen, dass die Aussagen auch in Deutschland verbreitet würden, wo die Leugnung des Holocaust eine Straftat ist.

 Der Fall hatte in der katholischen Kirche für großen Wirbel gesorgt. Denn exakt zu der Zeit, als das Interview veröffentlicht wurde, gab der Vatikan die Aufhebung der Exkommunikation von Williamson bekannt. Erst später stellte der Vatikan klar, der Papst habe Williamsons Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt.

 Im Oktober 2012 schloss die Piusbruderschaft den Briten aus ihrer Gemeinschaft aus. Als Begründung wurde angegeben, Williamson habe den Gehorsam gegenüber seinen Oberen verweigert. Der Piusbruder ist inzwischen aus dem Haus seiner Gemeinschaft in London aus, lebt aber nach den Worten seines Anwalts weiter in der britischen Hauptstadt.

 Das Amtsgericht Regensburg hatte Williamson bereits im April 2010 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Im Sommer 2011 bestätigte das Landgericht Regensburg zwar das Urteil, setzte jedoch die Strafe auf 6.500 Euro herab. Der Richterspruch wurde jedoch im Frühjahr 2012 durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg aus formaljuristischen Gründen kassiert.

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(Quelle: epd)

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