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„Homeschooling“: Eltern bekommen Sorgerecht zurück

Das christliche Heimschul-Elternpaar Petra und Dirk Wunderlich bekommt das komplette Sorgerecht für seine Kinder zurück. Dies bestätige ein Sprecher des Oberlandesgerichtes Frankfurt gegenüber pro. Zuletzt unterrichteten die Eltern ihre Kinder erneut zu Hause.

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Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) gibt mit einem Beschluss vom 15. August den Wunderlichs das komplette Sorgerecht für ihre vier Kinder wieder, sagte Jens Kreiling, stellvertretender OLG-Sprecher, gegenüber pro. Damit ist der Beschluss des Darmstädter Amtsgerichts, der den Eltern teilweise das Sorgerecht entzog, aufgehoben. Das Jugendamt strebe derzeit nicht an, die Kinder noch einmal aus der Familie heraus zu nehmen. Seit Ende Juni blieben die Kinder wieder der Schule fern. Dieser strafrechtliche Aspekt müsse allerdings getrennt vom Familienrecht gesehen werden, sagte Kreiling.

Der Bildungsstand der Kinder ist „nicht besorgniserregend“

Die Prüfung habe ergeben, dass der teilweise Entzug des Sorgerechtes unverhältnismäßig gewesen sei. Diese Entscheidung sei ein Einzelfall und kein Grundsatzurteil. In jedem anderen Fall müsse einzeln abgewogen werden, sagte der OLG-Sprecher.

Den Kindern ginge es gut bei den Eltern. Das Jugendamt schließe mittlerweile aus, dass den Kinder durch ihre Eltern eine Einschränkung der „körperlichen Unversehrtheit droht“. Zwischenzeitlich habe es die Annahme gegeben, dass dies eventuell anders gewesen sei. Die Kinder hätten zudem keine eingeschränkte Sozialkompetenz und würden an ihren Eltern hängen. Ihr Bildungsstand sei „nicht besorgniserregend“. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass die Kinder zu Hause nicht unterrichtet werden wollten.

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Strafrechtliche Tatbestand besteht weiterhin

Diese familienrechtliche Entscheidung sei aber getrennt zu sehen von der strafrechtlichen Seite des Falls. Diese bestehe nach wie vor, erläutert Kreiling. Die Eltern machten sich strafbar, wenn sie sich weigerten, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Am 25. Juni hatten sie den Schulbesuch ihrer 8 bis 14 Jahre alten Kinder erneut beendet. Dies sei ein „Missbrauch der elterlichen Sorgfaltspflicht“.

Mit dem Beschluss erhielten die Eltern auch das Aufenthaltsbestimmungsrechts zurück. Bei einer Anhörung im Dezember teilten die Eltern dem Amtsgericht in Darmstadt mit, dass sie nach Frankreich gehen wollten, um ihre Kinder zu Hause unterrichten zu können. Damals entschied das Gericht, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt bleiben sollte.

Homeschooling – Schule – Homeschooling

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Seit Oktober im vergangenen Jahr gingen die vier Kinder von Petra und Dirk Wunderlich aus der Nähe von Darmstadt in eine staatliche Schule. Bis dahin hatten sich die Eltern dagegen gewehrt und die Kinder zu Hause unterrichtet.

2012 wurden ihnen Teile des Sorgerechts entzogen und dem Jugendamt übertragen: das Recht zur Regelung der Schulangelegenheiten, das Recht auf Antragstellung bei Ämtern und Behörden sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Weil das Ehepaar Wunderlich auch daraufhin nicht einlenkte, holte die Polizei die vier Kinder Ende August vergangenen Jahres ab und brachte sie in eine Jugendhilfeeinrichtung. Nach drei Wochen durften sie wieder nach Hause – unter der Bedingung, dass sie in eine Schule gehen würden. Um ihre Kinder nicht noch einmal weggenommen zu bekommen, stimmten die Eltern damals zu.

(Quelle: Christliches Medienmagazin Pro)

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