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Homeschooling-Familie scheitert vor Menschengerichtshof

Der Staat darf Eltern zumindest teilweise das Sorgerecht entziehen, wenn sie ihren Kindern den Schulbesuch verweigern. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden.

Er lehnte damit die Klage eines Elternpaars aus Deutschland ab, das seine vier Kinder aus inhaltlichen und religiösen Gründen nicht in eine öffentliche Schule hatte schicken wollen.

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Die Behörden hatten die Kinder der Familie Wunderlich Ende August 2013 mit einem Großaufgebot von mehreren Dutzend Polizeibeamten und Mitarbeitern des Jugendamts aus ihrem Elternhaus abgeholt – wegen „Kindeswohlgefährdung“. Sie wurden anschließend in einem Heim untergebracht. Nach drei Wochen durften die Kinder nach Hause zurückkehren, weil sie keine gravierenden Bildungsdefizite aufwiesen. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

Hausunterricht ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Es besteht nicht nur Unterrichts- sondern auch Schulpflicht. In anderen europäischen Ländern ist Hausunterricht dagegen unter mehr oder weniger strengen Auflagen erlaubt.

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