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Homo-Ehe: EKD begrüßt Karlsruher Urteil zum Ehegattensplitting

Wieder mahnt das Bundesverfassungsgericht mehr Rechte für die Homo-Ehe an: Auch für sie muss das Ehegattensplitting gelten. Die Koalition sträubte sich bisher gegen ein Gesetz. Opposition, FDP und einige CDU-Abgeordnete dringen nun auf eine Regelung. Die EKD begrüßte das Urteil der Karlsruher Richter.

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Das Ehegattensplitting muss künftig auch bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften angewandt werden. Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

 Die bislang geltenden Gesetze müssten rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Zu diesem Termin waren die eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland eingeführt worden. Laut Bundesverfassungsgericht gibt es keine gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung. Die bisher geltende Regelung verstoße damit gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

 Damit mahnt das höchste deutsche Gericht erneut gleiche Rechte für Homosexuelle an. Zuletzt urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass ein homosexueller Lebenspartner das adoptierte Kind seines Partners ebenfalls adoptieren darf. Dieses Urteil löste eine Debatte über ein generelles Adoptionsrecht für die Homo-Ehe aus. SPD, Grüne, Linkspartei und auch die FDP wollen die volle Gleichstellung. In der Union mehrten sich ebenfalls Stimmen dafür, die Partei blieb aber insgesamt bei der Haltung, der Ehe zwischen Mann und Frau gewisse Privilegien vorzubehalten. Damit blieb die schwarz-gelbe Koalition uneins und brachte keine Regelungen auf den Weg.

 Die Diskussionen in der Koalition und der CDU starten nun von Neuem. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verlangte, das Urteil schnell umzusetzen. "Eine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist durch ein schlichtes Gesetz noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar", erklärte sie in Berlin. Danach müsse es weitergehen: "Es ist verfassungsrechtlich konsequent, den letzten Schritt zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft jetzt auch bei der Adoption zu gehen", ergänzte sie. Auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle verlangte eine schnelle Umsetzung des Urteils zum Ehegattensplitting.

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 Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), in der Union eine der Fürsprecherinnen der Gleichstellung der Homo-Ehe, begrüßte das Urteil. "Wenn zwei Menschen füreinander Verantwortung übernehmen in guten und in schlechten Zeiten, dann leben sie konservative Werte", sagte sie. Der CDU-Bundestagsabgebordnete Jens Spahn mahnte in der "Berliner Zeitung" eine schnelle Umsetzung des Urteils an.

Auch die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßte das Urteil. Es sei ethisch geboten, Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortungsbereitschaft in allen Formen des Zusammenlebens zu stärken, sagte Vizepräsident Friedrich Hauschildt vom EKD-Kirchenamt am Donnerstag. Dazu leiste die Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen wichtigen Beitrag.

Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis kritisierte dagegen das Urteil in der Tageszeitung "Die Welt" (Onlineausgabe). Die Privilegierung der Ehe werde damit untergraben, sagte Geis.

 Für die Opposition war das Urteil aus Karlsruhe Gelegenheit für scharfe Kritik. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles warf der Union vor, ihre Familien- und Steuerpolitik basiere auf einem "homophoben, diskriminierenden Weltbild". Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) nannte es "bedauerlich, dass die Konservativen in der Union immer wieder erst durch höchstrichterliche Urteile dazu gezwungen werden müssen, zu akzeptieren, was Gleichheit und Gerechtigkeit in einer offenen und toleranten Gesellschaft des 21. Jahrhunderts praktisch bedeuten".

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 Die Spitzenkandidatin der Grünen im Bundestagswahlkampf, Katrin Göring-Eckardt, erklärte, das Urteil sei "beschämend" für die Koalition. Die steuerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Höll, forderte eine Umsetzung des Urteils noch vor der Sommerpause. Der Bundestag hat nur noch zwei Sitzungswochen bis Ende Juni vor sich.

(Quelle: epd)

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