Bei Lebensmitteln, die aus einem von Israel besetzten Gebiet stammen, muss diese Herkunft zukünftig angegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Dienstag entschieden, wie er in einer Pressemitteilung vermeldet. Hintergrund ist der Streit um Wein, der aus dem Westjordanland stammt, wie mehrere Medien berichten.
Der EuGH begründet sein Urteil damit, dass Israel seine Umsiedlungspolitik „außerhalb seines Hoheitsgebiets unter Verstoß gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts“ umgesetzt habe. Werde nur das Ursprungsgebiet angegeben, könnte der Verbraucher irregeführt werden. Mit anderen Worten: Jeder Verkäufer soll ausreichende Informationen über seine Kaufentscheidung bekommen. Ob die Waren aus einem besetzten Gebiet stammen, gehört nach Meinung des Gerichtshof dazu.
Bereits 2010 hatte es nach Angaben der Tagesschau ein ähnliches Urteil gegeben. Damals ging es jedoch vorwiegend um zollrechtliche Fragen. 2015 verfügte die EU eine Kennzeichnungspflicht für Produkte aus den besetzten Gebieten. Israel reagierte darauf mit scharfer Kritik. Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu zog einen Vergleich zum Judenboykott durch die Nazis. Leiddtragende würden letztlich die palästinensischen Arbeiter in israelischen Firmen in Judäa und Samaria sein.