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Italien: Gleichgeschlechtliche Ehen bleiben verboten

Das italienische Verfassungsgericht hat Klagen gegen das Verbot von Eheschließungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern abgewiesen. Rundfunkberichten vom Mittwoch zufolge verwiesen die Obersten Richter in den von Gerichten aus Venedig und Trient angeregten Verfahren auf die Zuständigkeit des Parlaments.

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 Drei Paare hatten unter Verweis auf die Verletzung mehrerer Verfassungsartikel gegen das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen geklagt. Möglicherweise werden die Obersten Richter in ihrer Urteilsbegründung den Gesetzgeber auffordern, entsprechende Neuregelungen zu verabschieden. Die Kläger beriefen sich unter anderem auf EU-Bestimmungen zur Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Paaren.

 Die italienische Vorgängerregierung unter dem ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten Romano Prodi hatte sich vergeblich um die Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften bemüht. Die Gesetzesvorlage scheiterte am Widerstand katholischer Parlamentarier auch aus den eigenen Reihen.

(Quelle: epd)

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