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Karfreitag bleibt persönlicher Feiertag in Österreich

Evangelische Christen in Österreich bekommen an Karfreitag weiterhin nicht per Gesetz arbeitsfrei. Dagegen hatten mehrere Kirchen geklagt.

Für evangelische Christen in Österreich bleibt der Karfreitag ein persönlicher Feiertag. Der österreichische Verfassungsgerichtshof in Wien wies einen Antrag der Lutherischen Kirche (Evangelisch A.B.), der Reformierten Kirche (Evangelisch H.B.) und der Altkatholischen Kirche zurück, wie das Gericht am Donnerstag in Wien mitteilte. Die Kirchen hatten die Karfreitagsregelung, die seit 2019 gilt, gerichtlich überprüfen lassen wollen. Die damalige Regierung aus ÖVP und FPÖ hatten den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag gestrichen. Seither müssen Protestanten den Karfreitag beim Arbeitgeber als persönlichen Feiertag deklarieren und dafür einen Urlaubstag nehmen.

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Die antragstellenden Kirchen hätten kein Recht auf Beibehaltung eines konkreten gesetzlichen Feiertages, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Eine staatliche Pflicht zur Einführung oder Beibehaltung eines gesetzlichen Feiertags könne weder aus der Europäischen Menschenrechtskonvention noch aus dem Staatsgrundgesetz abgeleitet werden.

Urteil „höchst bedenklich“

Die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs sei „selbstverständlich zu akzeptieren“, erklärte der Präsident der Synode A.B. und der evangelischen Generalsynode, Peter Krömer, am Donnerstag. Rechtspolitisch sei es jedoch „höchst bedenklich, wenn die evangelischen Kirchen in der Frage des Karfreitags von jedem Recht abgeschnitten werden, in der Sache eine Entscheidung verlangen zu können“. Nun bleibe nur, dass einzelne Evangelische ihre Individualrechte auf Religionsfreiheit im Rahmen des Arbeitsrechtes geltend machen.

Im überwiegend katholischen Österreich war der Karfreitag bis zu der Entscheidung der österreichischen Regierung nur für Angehörige der evangelischen Kirchen des Augsburger und Helvetischen Bekenntnisses, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein bezahlter Feiertag. Die österreichische Regierung hatte Ende Februar 2019 so entschieden, weil der Europäische Gerichtshof zuvor in einem Urteil die Feiertagsregelung als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gewertet hatte. Falls evangelische Arbeitnehmer nämlich doch an Karfreitag arbeiten, hatten sie bislang Anspruch auf einen Extra-Lohn. Christen erinnern sich an Karfreitag an den Kreuzestod von Jesus Christus. Er ist einer der höchsten Feiertage für Protestanten.

Quelleepd

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