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Karfreitag: Der Streit um die Stille

Am Karfreitag bleiben Konzerthallen, Kinos und Diskotheken vielerorts geschlossen. So regeln es die Bundesländer in ihren Feiertagsgesetzen. Gegen das sogenannte Tanzverbot regt sich inzwischen Kritik.

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Auch in diesem Jahr wird um die Stille am Karfreitag wieder gestritten. Nach Tanz-Flashmobs vor dem Frankfurter Römer und auf dem Bremer Marktplatz im vergangenen Jahr ruft in diesem Jahr die Gießener Piratenpartei für Freitag übers Internet zu einer Tanz-Demo auf. Auch bei den Schaustellern regt sich Kritik an der gesetzlich geregelten Ruhe: Stehen doch etwa auf dem Hamburger Frühjahrs-Dom oder der Osterwiese in Bremen an diesem Tag die Fuhrgeschäfte still.
 Die Karfreitagsruhe ist in den einzelnen Landesgesetzen streng geregelt: Öffentliche Tanzveranstaltungen, aber auch Sportturniere und Konzerte mit Schankbetrieb sind am Karfreitag verboten. Je nach Bundesland verschieden, beginnt die gesetzlich festgeschriebene Ruhe schon am Gründonnerstag und kann bis Karsamstag dauern. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die «der Würdigung des Feiertages» dienen, wie es etwa im Feiertagsgesetz von Sachsen-Anhalt heißt. Ein Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden. Die Geldstrafe reicht von bis zu 1.500 Euro etwa im Saarland bis hin zu 10.000 Euro in Bayern.
 «Dass dieser Tag für alle Bürger auch durch gesetzliche Regelungen wie das Tanzverbot geschützt wird, ist Ausdruck der Verwurzelung unseres kulturellen Erbes im Christentum», erklärt der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider. Für die Christen sei der Karfreitag einer der höchsten Feiertage. Denn: «Ohne Karfreitag kann es kein Ostern geben. Ohne Kreuz und Auferstehung Jesu Christi gäbe es keine christliche Kirche.» Schneider setzte sich daher wiederholt für den Schutz des Tages ein.
 Auch der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, warnt vor einer Aufweichung der Karfreitagsruhe: «Der Karfreitag mit seinem eigenen Gepräge ist ebenso wie andere christliche Feiertage nicht nur ein christlicher Festtag, sondern auch ein gesamtgesellschaftliches kulturelles Erbe», sagt er und ergänzt: Die Kultur unserer Gesellschaft weise eine christliche Grundprägung auf. «Es tut auch einer weitgehend säkularen Gesellschaft gut, einen allgemeinen Tag der Unterbrechung des alltäglichen Erwerbs-, Konsum- und Vergnügungsbetriebes aufrecht zu erhalten», ist sich der katholische Christ sicher.
 Bislang hatten die Kirchen, wenn es um den Schutz des Karfreitags ging, stets die Rechtsprechung auf ihrer Seite: 2009 etwa verbot das Ordnungsamt der Stadt Wiesbaden der Punk-Band «Pressgang» ein CD-Vorstellung am Karfreitag. Zwei Jahre zuvor hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München eine von Kirchenkritikern geplante «Heidenspaß-Party» untersagt.
 Was vor Gericht bislang Bestand hat, wird derweil in manchem Landtag heftig diskutiert. In Bayern, aber auch in Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen gab es in den vergangenen Jahren in den Landesparlamenten Diskussionen um mögliche Gesetzesänderungen. Zuletzt machte Anfang März dieses Jahres die Grünen-Fraktion im hessischen Landtag einen Vorstoß in Richtung Novellierung des Feiertagsgesetzes. Konkret ging es dabei um eine Einschränkung des Tanzverbotes lediglich auf Karfreitag. In Hessen gilt dieses Verbot derzeit von Gründonnerstag bis Karsamstag.
 Angesichts des Streits um den Feiertag geht die evangelische Kirche in Hessen-Nassau inzwischen einen neuen Weg: Mit einer großangelegten Plakataktion wirbt sie für ein Nachdenken über den christlichen Feiertag. Der Tag thematisiere sowohl menschliche Grunderfahrung, als auch den Kern des christlichen Glaubens, sagte der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung.
 Zugleich signalisierte er in einem Zeitungsinterview auch Gesprächsbereitschaft beim Tanzverbot an gewöhnlichen Sonntagen. «Wir verschließen uns Diskussionen darüber nicht. Gerade über das Tanzverbot an normalen Sonntagen von 4 bis 12 Uhr», sagte Jung der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». An normalen Sonntagen gehe es der Kirche darum, «dass der Gottesdienst nicht durch laute Parallelveranstaltungen gestört wird».
 Der EKD-Ratsvorsitzende Schneider erklärte in einem Interview mit dem Evangelischen Pressedienst (epd): Beim Tanzverbot am Karfreitag handele es sich um eine gesellschaftliche Vereinbarung. «Solche Vereinbarungen können im Laufe der Zeit weiterentwickelt oder auch hinterfragt werden.» Er ergänzte: «Ich bin davon überzeugt, dass verbindliche Vereinbarungen zum Schutz kulturell bestimmter Festtage dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft dienen – gerade in unserer Zeit.»

(Quelle: epd)

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