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Karfreitagsruhe: Keine größeren Demos gegen Tanzverbot

Am Karfreitag hat es keine größeren Demonstrationen gegen das gesetzlich vorgeschriebene Tanzverbot gegeben.

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  Während in Hannover rund 120 Menschen am Karfreitagabend demonstrierten, haben sich an den geplanten Demonstrationsorten in Gießen und Frankfurt nur vereinzelt Menschen getroffen. Ursprünglich wollte die Piratenpartei an diesen und anderen Orten mit einem sogenannten «Tanzmob» gegen das Feiertagsgesetz demonstrieren. Dies wurde jedoch gerichtlich untersagt.

 Die hessischen Piraten zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Doch das Gericht wies den Antrag zurück, da die Partei zunächst den Hessischen Verwaltungsgerichtshof hätte anrufen müssen. Die schwierige, noch ungeklärte Rechtsfrage, inwieweit die Versammlungsfreiheit an einem Feiertag aufgrund dessen religiös geprägten Charakters eingeschränkt werden könne, müsse gegebenenfalls in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, erklärte das Karlsruher Gericht.

 In Hannover zogen die Demonstranten mit dem Sprechchor «Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns das Tanzen klaut» durch die Innenstadt und hielten im Zentrum eine Kundgebung ab. «Es kann nicht sein, dass eine Glaubensgemeinschaft allen Bürgern vorschreibt, was sie zu tun und zu lassen haben», sagte Sigrun Stoellger von der religionskritischen Giordano Bruno Stiftung dem epd. Sie habe Respekt vor der Kirche, aber in Deutschland sei inzwischen ein Drittel der Menschen konfessionslos.

 Nach dem niedersächsischen Feiertagsgesetz sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 5 Uhr morgens bis zum Karsamstag um Mitternacht sowie an Heiligabend verboten. Carsten Schulz von der «Piratenpartei» wandte sich gegen diese Regelung. Die Kirche dürfe nicht bestimmen, wie die Menschen zu leben hätten, sagte der 51-jährige Politikwissenschaftler und Direktkandidat seiner Partei für die Landtagswahl 2013. Die Piraten hatten zu der Demonstration mit aufgerufen.

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 In Wiesbaden wollte die Grüne Jugend Hessen an Karfreitag gegen das Tanzverbot demonstrieren. Dies hatte bereits am Donnerstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel verboten. Zur Begründung führte der Verwaltungsgerichtshof an, dass der Karfreitag als Feiertag verfassungsrechtlich geschützt sei. An diesem Tag seien nur Versammlungen zulässig, die dem ernsten Charakter dieses Tages entsprächen.

 In Abwägung zwischen Feiertagsschutz und Versammlungsfreiheit komme dem Schutz des Feiertags Vorrang zu. Die Grüne Jugend Hessen hatte daraufhin dazu aufgerufen, zu Hause zu tanzen, dies auf Video aufzunehmen und auf die Facebook-Seite der Grünen Jugend zu stellen. Bis Freitagabend waren allerdings nur wenige Menschen diesem Aufruf gefolgt.

(Quelle: epd)

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