Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linkspartei haben im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgelegt. Diese sei seit 100 Jahren überfällig, schreibt der Rechtswissenschaftler Hans Michael Heinig in einem Gastbeitrag für die ZEIT.
Die Bundesländer zahlen jedes Jahr Staatsleistungen in Millionenhöhe an die beiden großen Kirchen – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen. 2019 waren dies rund 549 Millionen Euro. Einfach gesagt handelt es sich dabei um Ausgleichszahlungen für die frühere Enteignung kirchlicher Gebäude und Güter. Sowohl in der Weimarer Reichsverfassung als auch im Grundgesetz ist jedoch vorghesehen, dass die Staatsleistungen“abgelöst“ werden sollen.